Hallo zusammen,
nochmal zur neuen Gesetzeslage bez. dreimonatiger Kündigungsfrist „für alle Standardmietverträge“, wie es immer genannt wird.
Nehmen wir an, ein Vermieter ergänzt einen Standardmietvertrag an der Stelle, wo „das Mietverhältnis beginnt am _____ und gilt auf unbestimmte Zeit“ steht, mit dem handschriftlichen Zusatz: „mindestens aber bis zum 31.6.06“.
„Beginnt am“ ist mit"1.12.03" ausgefüllt. Kann der Mieter dann trotzdem mit Dreimonatsfrist kündigen, oder ist der Vertrag durch den Zusatz kein „Standardmietvertrag“ mehr und die Mindestdauer damit wirksam?
Ich freue mich auf eure Meinungen!
Gruß von
Oliver
Hallo zusammen,
nochmal zur neuen Gesetzeslage bez. dreimonatiger
Kündigungsfrist „für alle Standardmietverträge“, wie es immer
genannt wird.
Nehmen wir an, ein Vermieter ergänzt einen Standardmietvertrag
an der Stelle, wo „das Mietverhältnis beginnt am _____ und
gilt auf unbestimmte Zeit“ steht, mit dem handschriftlichen
Zusatz: „mindestens aber bis zum 31.6.06“.
„Beginnt am“ ist mit"1.12.03" ausgefüllt. Kann der Mieter dann
trotzdem mit Dreimonatsfrist kündigen, oder ist der Vertrag
durch den Zusatz kein „Standardmietvertrag“ mehr und die
Mindestdauer damit wirksam?
Ich freue mich auf eure Meinungen!
Gruß von
Hallo Oliver,
wenn diese Vereinbarung nicht abgesprochen wurde und es wurde nicht ausdrücklich vereinbart, dass vor diesem Termin nicht gekündigt werden kann, dann ist der Vertrag unbefristet. Hat also der VM diesen Termin eingetragen, ohne dass darüber gesprochen wurde, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Gruss Günter