Hallo!
Ich wohne in einer 4er-WG. Der Hauptmieter hat fristgerecht zum 01.08 gekündigt und zieht nun auch aus. Es wird ein neuer Vertrag geschlossen (mit mir als Hauptmieter).
Heute wurde mir von einer der Untermieter mitgeteilt, er würde zum 01.08 ausziehen.
Normalerweise gibts ja eine 3-Monats Frist. Da der Vertrag mit dem alten Hauptmieter jedoch zum 01.08 erlischt und ein neuer geschlossen wird, bin ich mir nicht ganz so sicher…
Grüße Jan
du bist erst verantwortlich wenn der neue vertrag gültig ist
sonst noch der alte mieter
du bist erst verantwortlich wenn der neue vertrag gültig ist
sonst noch der alte mieter
Hilft mir jetzt grade nicht so weiter, die Antwort.
Es geht mir darum, ob wir die alte Untermieterin dazu verpflichten können, die nächsten 3 Monate noch Miete abzudrücken, bzw bis wir ne Nachmieterin gefunden haben.
Schwierige Sache würde ich sagen! aber tendenziell würde ich vermuten, dass der alte Vertrag mit den 3 Monaten Kündigunsfrist noch gilt. Würde aber eventuell mal bei der Hausverwaltung oder so nachfragen!
Viel Erfolg!
Hallo Jan!
Ich kann dir da auch nicht 100% weiterhelfen, weil ich da keine juristische Stütze oder so sein kann. 
Ich denke, dass du schauen musst, was im Untermietvertrag steht. Diesen hat er zwar mit dem vorherigen Hauptmieter abgeschlossen, aber du bist jetzt nunmal der neue HM und damit der Vermieter an den Untermieter.
Bei Untermietverträgen gibt es übrigens keinesfalls (und auch wenn das so im Vertrag stehen würde) eine 3-Monats-Frist! Da könnte er theoretisch klagen. Aber es gibt eine 3-Wochen- oder 1-Monats-Frist. Welche der beiden weiß ich nicht genau.
Mal abgesehen davon: In ner WG müsste man doch eigentlich darüber reden können und Wege finden. Also z.B.: Wenn ihr niemanden für August findet, zahlt er die Hälfte und du die Hälfte. Ist ja schon sehr unsozial 2 Tage vorher einfach zu gehen.
Also: Untermietvertrag angucken, denn es gilt, welche Frist darin steht! Jedoch keine 3-Monate (wäre nicht rechtens!)
Grüße, Sarah
Hallo Jan,
leider kann ich dir in diesem Punkt nicht helfen. Aber setz dich doch mit einer kostenlosen Rechtsberatung in Verbindung.
Die helfen immer und sind vor allem kompetent…
LG, Anika
Doch natürlich gilt die Frist noch.
Aber ich hätte schon bekannt Gabe der Kündigung des Hauptmieten einen Mietvertrag mit den Vermieter aufsetzt. Im Schlimmsten Fall gib es da wohl eine Lücke