3. Oktober Feiertag, freier Tag

Hallo,

ich weiss sicherlich wird die Überschrift nicht sonderlich viel aussagend sein, leider ist mir eine bessere nicht eingefallen.

Nun zum Thema:

Azubi im Einzelhande (Tarifvertrag Einzelhandel NRW), hat eine 6 Tage Woche (Montag bis Samstag), wobei er jede Woche einen Tag davon frei kriegt, damit er tatsächlich dann 5 Tage arbeitet.

So nun steht ja der 3. Oktober als Feiertag (Tag der Deutschen Einheit) vor der Tür und der freie Tag der ihm zusteht wird auf den Feiertag gelegt. Ist das so rechtens? Meine mal da was anderes gehört zu haben.

Ich habe mich versucht da bissen schlau zu machen über google, leider ohne den gewünschten Erfolg, vielleicht kann mir hier einer helfen?
Ich bedanke mich für eure Hilfe schonmal jetzt.

Gruß Xaz

hi Xaz,

leider fehlt mir dazu ein Link um das zu untermauern, aber der Azubi sollte diese Woche 3 Tage frei Bekommen, bzw, den dritten Tag wann anders abfeiern können. Denn Feiertag ist nicht ein normaler „freier Tag“ sondern eben ein Feiertag.

cu naseweis

Hallo,

leider fehlt mir dazu ein Link um das zu untermauern, aber der
Azubi sollte diese Woche 3 Tage frei Bekommen, bzw, den
dritten Tag wann anders abfeiern können. Denn Feiertag ist
nicht ein normaler „freier Tag“ sondern eben ein Feiertag.

setz den Gedanken mal in Bezug auf Teilzeitkräfte fort, ein oder zwei Tage pro Woche nicht arbeiten.

Gruß
Christian

Hi!

Gibt es denn so etwas wie ein rollierendes System?
Ich meine, es müsste ja in diesem fiktiven Fall nach einem Muster ein Tag in der Woche frei sein.

LG
GUido

Hi!

Und wenn die beiden Weihnachtsfeiertage auf ein Wochenende fallen, werden sie auch „nachgeholt“, oder wie?

Sorry, aber Deine Aussage ist falsch.

VG
Guido

Ne, da ist ja Wochenende und kein Arbeitstag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ne, da ist ja Wochenende und kein Arbeitstag.

…und ein rollierender freier Tag ist nichts anderes…

Deutliches Beispiel: Der Azubi hat eine 5-Tage-Woche, Mo-Do & Sa.
Wenn dann ein Feiertag auf einen Freitag fällt, hat der Azubi schlicht Pech (so, wie der AN, der am Wochenende nicht arbeitet bei Feiertagen am Samstag Pech hat) - nicht anders ist es bei rollierenden freien Tagen.

VG
Guido

Hi,

damit währe der Azubi aber schlechter gestellt alls alle anderen ANs, deshalb ist dies sicherlich anders. habe früher in einen Betrieb mit einer 7 Tagewoche gearbeitet, demnach hätten dann die ANs ja immer pech gehabt und bei guter Dienstplanung nie einen Feiertag gehabt.

Wie gesagt, leider weiss ich nicht mehr wo man diese Regelung Findet, Aber ein Variabler Freier Tag kann nicht auf einen Feiertag gelegt werden.

Aber warum diskutieren, warten wir doch einfach mal auf jemanden der Quellenangaben machen kann.

cu

Hi,

damit währe der Azubi aber schlechter gestellt alls alle
anderen ANs,

Nein, wäre er nicht

deshalb ist dies sicherlich anders.

Nein, ist es nicht

habe früher
in einen Betrieb mit einer 7 Tagewoche gearbeitet, demnach
hätten dann die ANs ja immer pech gehabt und bei guter
Dienstplanung nie einen Feiertag gehabt.

Natürlich kann man nicht den Dienstplan an den Feiertagen ausrichten, deshalb ja auch meine Frage nach dem System.
Wenn jemand bspw. nur an „geraden“ Werktagen arbeitet, dann wird er nie in den Genuss eines 1. Weihnachtsfeiertags, eines 1. Mai, eines Tag der Deutschen Einheit, eines Allerheiligen kommen - und das wäre sogar nicht angreifbar.

Wenn jemand rollierend in der ersten Woche den Montag, in der zweiten den Dienstag, in der dritten den Mittwoch, etc. frei hat, dann hat er schlicht Pech gehabt, wenn an diesen Tagen ein Feiertag ist.

Nur bei offensichtlicher Willkür des Arbeitgebers kann hier von einer Benachteiligung die Rede sein.

Wie gesagt, leider weiss ich nicht mehr wo man diese Regelung
Findet, Aber ein Variabler Freier Tag kann nicht auf einen
Feiertag gelegt werden.

Wenn Du es doch nicht weißt, warum beharrst Du dann auf Deine falschen Behauptungen? Hier ist ein EXPERTENforum…

Aber warum diskutieren, warten wir doch einfach mal auf
jemanden der Quellenangaben machen kann.

Bitte:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

VG
Guido

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Hi!

Hallo auch,

Und wenn die beiden Weihnachtsfeiertage auf ein Wochenende
fallen, werden sie auch „nachgeholt“, oder wie?

Sorry, aber Deine Aussage ist falsch.

für D ja, in Luxemburg ist es tätsächlich so, das wenn ein Feiertag auf den Sonntag fällt die AN am Montag frei haben.

Herzliche Grüße aus Trier
der DOC

VG
Guido

Naja ok - aber hier ist ja nunmal deutsches Recht
Hi!

für D ja, in Luxemburg ist es tätsächlich so, das wenn ein
Feiertag auf den Sonntag fällt die AN am Montag frei haben.

OK, Luxemburg habe ich nüchtern bislang noch nicht erlebt (wäre mal eine Reise OHNE Weinprobe ganz sicher wert *g*), aber um luxemburguisches Recht geht es hier ja nun mal nicht…

VG
Guido

ja das System besteht und es wäre nicht der Freitag dran sondern der Montag. Auch wenn der Azubi hier im Recht wäre, das Problem ist der Azubi ist leider noch in der Probezeit und wird daher eher in den saueren Apfel beissen müssen.

Euch allen, vielen Danke für eure Antworten :smile:.

Gruß Xaz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

In diesem fiktiven Fall hat der Azubi natürlich miese Karten - aber für die Zeit nach der Erprobung weiß er ja jetzt bescheid :smile:

LG
Guido