Hallo Danny,
ich möchte vom meinem Großonkel die Sammelbände des 3. Reiches
(insgesamt 7 große Sammelhefter mit zig Einzelheften / also
einen aufklabbaren Einkaufskorb-lang !) verkaufen
grundsätzlich tut hier eine genauere Angabe Not.
Also wieviele Einzelhefte pro Sammelhefter (ist das übrigens so ein Ding mit dünnen Stahlstäben?)
Dann: Verlag (steht außen auf dem Heft oder im Impressum)
wann erschienen = in welchen Jahr. Auch das steht im Heft
Einkaufskörbe sind aufklappbar. Klaben kenne ich nicht.
Die Heftesammlung stammen aus den ´70ern Jahren !!!
die sind lang (1971-1979)
Einige handschriftliche Vermerke (aber nur vereinzelt) sind
von meinem Großonkel (war bei der SS) drin !
je nun. Handschriftlich heißt noch nicht strafbar.
Da kommt es auf den Inhalt der Vermerke an.
Nun möchte ich vorab wissen, ob irgendetwas rechtliches gegen
mich eingeleitet werden könnte, wenn ich es z.B. bei eBay
verkaufe !
nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Du Sammelordner und Hefte eines Verlags geerbt hast, der bereits damals in den 1970ern mit seiner Edition rechtliche Probleme (=ein Veröffentlichungsverbot) bekam.
Das können wir feststellen, wenn Du die oben beschriebenen Angaben (Verlag, Jahr, genauer Titel) ins Brett stellst.
Darf ich diese 3. Reich Sammelbände öffentlich verkaufen ?!
sofern sie nicht verboten sind, darfst Du.
(ehrlich gesagt halte ich das auf die Entfernung über den Daumen gepeilt für eher unwahrscheinlich)
Hoffe ich bekomme hier eine Antwort !
hier ist sie
und eine Bitte - wir verstehen auch ohne ! !!!, die ins Auge springen, dass Dir dir Frage auf den Nägeln brennt. Oder klemmt die Taste bei Dir?
viele grüße
Geli