Hallo,
ich habe eine ganz blöde Frage…
Ich bin am Dienstag mit der Ausbildung fertig geworden.
Habe gerade ein Vorstellungsgespräch gehabt. Ausgeschrieben wurde eine Stelle für den Empfang und als Bürokauffrau. Jedoch wurde mir während des Gesprächs gesagt, dass ich 8 Stunden am Tag Telefonieren muss und Kundenanfragen entgegennehmen muss. Außerdem soll meine Bezahlung laut Tarifvertrag die für Arzthelferinnen sein.
Muss ich den Job annehmen obwohl ich erst 3 Tage arbeitslos bin? Ich hatte doch noch garnicht die Chance mich auf dem Arbeitsmarkt zu präsentieren und etwas besseres zu finden was auch meinem erlernten Beruf entspricht (besonders die Bezahlung)
Danke im Vorraus! 
LG
Hallo
Grundsätzlich mußt Du gar keinen Job annehmen der durch irgendwelche Gründe nicht deinen Vorstellungen entspricht.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Vermittlung durch das Arbeitsamt passiert ist? Wenn ja, dann hoffe ich das Du entsprechend Gründe beim Vorstellungsgespräch gebracht hast, oder Dich entsprechend präsentiert hast, das es nicht zu einer Einstellung kommt. Du solltest deinem Arbeitsvermitler klar machen, dass Du diese Ausbildung nicht umsonst gemacht hast, um anschließend als "ungelernte oder Bäcker2 zu arbeiten.
Natürlich ist es so, dass Dich das arbeitsamt versucht so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen und das ist auch gut so. Versuche aber mit Ihnen einen Gleichklang zu finden und deine Bedürnisse und Deine Vorstellungen abzustecken, auch ein Arbeitsvermittler hat Interesse daran Dich so zu vermitteln, dass Du ihm nach einem halben Jahr nicht schon wieder in die Statistik fällst.
Also Gespräch suchen mit Vermittler und Klartext reden.
gruß orbis
Also wenn Du das nicht machen möchtest, dann stelle Dich einfach dumm an. Dann nehmen sie Dich eh nicht.
Hallo.
Also die Zumutbarkeit von Arbeitsplätzen ist in § 121 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) geregelt.
Der von Ihnen beschriebende Arbeitsplatz könnten Sie ablehnen, wenn der Verdienst im Vergleich zum Arbeitslosengeld zu schlecht ist.
Ansonsten ist alles zumutbar.
Sie können sich ja weiterhin bewerben und wenn Sie einen besseren job finden, dann nehmen Sie den.
Die Ablehnung einer Arbeitsstelle könnte für Sie leistungsrechtliche Konsequenzen haben - sprich Ihr Geld kann eingestellt werden.