3 Tage arbeitslos

Hallo zusammen,

ich werde 3 Tage arbeitslos sein (Freitag bis Sonntag) und ab Montag wieder einen neuen Job haben.

Mir geht es nicht um das ALG1, sondern um die Absicherung der Krankenversicherung. Bisher war ich privat krankenversichert. Ab dem ersten Tag Arbeitslosigkeit rutsche ich anscheinend in die gesetzlichen KV - was ich als Vorteil sehe. Danach kann ich mich im neuen Job gesetzlich versichern.

Ist das wirklich so? Das Arbeitsamt hatte mir heute mitgeteilt, dass ich für den einen Tag kein ALG1 beziehe und dadurch nicht aus der privaten KV falle.

Was gilt denn nun?

Danke für die Rückmeldung.

Hallo,
das, was das Arbeitsamt sagt, das gilt - solange es keinen Leistungsbezug von ALG-1 gibt, tritt auch keine Krankenversicherungspflicht ein und demzufolge kann auch kein Wechsel in die GKV erfolgen.
Das bedeutet auch, dass frühestens mit Beginn der neuen Tätigkeit, wenn dieser der Krankenversicherungspflicht unterliegt auch der Wechsel in die GKV erfolgt bzw. sogar erfolgen muss. Ich gehe davon aus, dass du unter 55 bist und ledig
Gruss
Czauderna

Danke.

Ja, unter 55 Jahre, allerdings verheiratet (Frau gesetzlich versichert)

Thema ALG-1: für den 1 Tag bekomme ich kein ALG-1 - was ja kein Problem ist. Aber du schreibst, dass ich mit Beginn der neuen Tätigkeit, der Wechsel in die GKV erfolgt. Muss ich nicht in der privaten KV bleiben? Gehalt liegt über der Bemessungsgrenze.

Ich möchte auf alle Fälle in die GKV und nicht in der PKV bleiben.

Danke

Hallo,
da hätte ich gute Nachrichten für dich. Beantrage bei der Krankenkasse deiner Ehefrau ab dem 1. Tag deiner Arbeitslosigkeit die Familienversicherung. Du hast in diesen drei Tagen kein Einkommen, demnach besteht der Anspruch auf Familienversicherung. Dieser Anspruch endet aber mit Beginn der neuen Tätigkeit. Wenn die Familienversicherung endet und der Kasse kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, dann besteht die Krankenversicherung für dich im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) weiter. Die Erfüllung einer Vorversicherungszeit ist da nicht erforderlich. Das bedeutet für dich, auch als Nicht krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kannst du in der GKV verbleiben.
Mein Rat, sofort Kontakt mit der Kasse deiner Ehefrau aufnehmen und die Sache besprechen und entsprechend veranlassen. Für die Kündigung deiner PKV Versicherung bekommst du dann eine entsprechende Bescheinigung deiner neuen Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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Ich danke Dir von ganzem Herzen! Bin sowieso total down wegen der Arbeitslosigkeit und dem ständigen Hin und Her. Aber so komme ich wenigstens aus der privaten KV raus.

Würde sich etwas ändern, falls ich doch für den 1 Tag ALG-1 bekomme?

Hallo ,
nein, denn für Ende ALG-1 gilt das gleiche wie bei Ende Familienversicherung. Sollte dich das Arbeitsamt wider Erwarten nur für den Freitag an- und abmelden bei der GKV, dann bist du eben die verbleibenden zwei Tage familienversichert und dann selbst Mitglied.
Gruss
Czauderna

Wegen drei Tage Arbeitslosigkeit? :roll_eyes:

Natürlich, in jungen Jahren von den günstige(re)n Beiträgen und von den Vorteilen der PKV profitieren, und im Alter die Schäfchen ins Trockene bringen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, sorry.

Liebe Christa,

Deine Antworten sind nicht sonderlich hilfreich, aber ich möchte dennoch kurz darauf eingehen.

Ja, ich bin down wegen der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Sucherei, Unsicherheiten und der Tatsache, dass ich jetzt von meiner Familie wegziehen muss (über 400 km). Ich sehe meine Kinder also nur noch am Wochenende.

Es ist nicht verwerflich aus der privaten KV auszusteigen. Der Berater hat seinerzeit die Kosten im Alter runter gespielt und ich habe es geglaubt. Das ist natürlich mein Fehler, aber ich habe genügend Freund im Umfeld die diesen Schritt gut verstehen. Ein Mitleid von dir liebe Christa brauche ich nicht. Das Verständnis meiner Freunde bedeutet mir mehr.

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Hallo Guenter_Czauderna,

kleine Änderung seitens des Arbeitsamtes. Ich werde nun doch als arbeitslos eingestuft (3 Tage). Nach Aussage des Amtes muss ich mir eine KV suchen (gesetzlich) die mich für diese 3 Tage absichert. Danach kann ich in der gesetzlichen KV bleiben.

Hoffe die Aussage des Arbeitsamtes ist korrekt so.

Hallo,
ja, das ist sie - selbst wenn du kein ALG-1 direkt bekommst, aber über die Sperrzeit-KV bist du trotzdem in der GKV versichert. Darüber solltest aber auch einen schriftlichen Bescheid bekommen und die Krankenkasse deiner Wahl erhält die entsprechende Meldung.
Gruss
Czauderna