bezieht sich die Regelung, dass man bei einer Krankheit, die länger als drei Tage dauert ein ärztliches Attest / eine Krankschreibung braucht, auf Arbeitstage oder auf Kalendertage?
Anders gefragt - braucht jemand eine Krankschreibung, der von Dienstag bis Freitag (und dann am irrelevaten Wochenende) in einer Woche krank war, bei der Mittwoch ein Feiertag und somit kein Arbeitstag war?
danke für den Link! Okay, jetzt ist die Sache klarer.
Was passiert denn, wenn ein Arbeitnehmer es versäumt hat, eine Krankmeldung einzuholen, die er eigentlich brauchte? Werden die unerlaubten Fehltage vom Gehalt abgezogen oder so etwas?
Was passiert denn, wenn ein Arbeitnehmer es versäumt hat, eine
Krankmeldung einzuholen, die er eigentlich brauchte? Werden
die unerlaubten Fehltage vom Gehalt abgezogen oder so etwas?
Kommt auf den AG an!
Im Zweifel werden die Tage als unentschuldigt (inkl. Wochenende) abgezogen und eine Abmahnung geschrieben…
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, ob es sich hier um eine generelle Regelung handelt - aber es wurde ja gefragt, was an Konsequenzen drohen könnte :-b
LG
Guido
P.S. Urlaub gehabt?
Du wurdest hier schmerzlich vermisst!
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, ob es sich hier um
eine generelle Regelung handelt - aber es wurde ja gefragt,
was an Konsequenzen drohen könnte :-b
Wie kommst Du darauf, daß unentschuldigte Fehltage, an denen keine Pflicht zur Arbeitsleistung bestand in Abzug gebracht werden dürfen? Gegenbeispiel: Teilzeit-AN - arbeitet nur Mittwochs. Fehlt von Mittwoch bis Montag und bringt keine AU bei. Der Mittwoch wird ja eh nicht bezahlt, da die Arbeitsleistung nicht erbracht wurde und der Nachweis der AU nicht erbracht ist. Zusätzlich bringt der AG noch die Tage in Abzug, die der AN gar nicht hätte arbeiten müssen. Der AN zahlt also drauf…
Soll heißen: das Quoteln der unentschuldigten Kalendertage ist für mich nicht 1:1 möglich, denn das Nichtleisten der Entgeltfortzahlung kann sich nur auf solche Tage erstrecken, an denen eine Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen wäre. Stell dir mal vor, ein AG vereinbart mit dem AN den Abbau von Überstunden (eine ganze Woche) und der AN erkrankt die ganze Woche. Der AG erfährt dies und die AU ist nicht beigebracht worden (weil der AN dachte, er müsse ja eh nicht arbeiten…). Soll der AG dann die Überstunden abziehen und dem AN noch eine Rechnung über 7/30 des Monatsbruttos schreiben?
Das Lohnausfallprinzip erstreckt sich auf beide Seiten. So, wie der AN nur Entgeltfortzahlung beanspruchen kann für Tage, an denen er auch tatsächlich hätte arbeiten müssen, kann der AG nur die Tage in Abzug bringen, an denen überhaupt eine Arbeitspflicht bestand. Die von dir geschilderte Methode könnte imho demnach nie so sein.
P.S. Urlaub gehabt?
Nein, viel Arbeit. Kann auch zukünftig derzeit leider nur noch manchmal hier reinschauen. Bedauere dies sehr.
Du wurdest hier schmerzlich vermisst!
Höre ich gerne *honig-um-den-mund-abschmier*, aber ich weiß doch, daß hier einige gute Leutchen meine Abwesenheit adäquat kompensieren. Danke für die Blumen
denn das Nichtleisten der
Entgeltfortzahlung kann sich nur auf solche Tage erstrecken,
an denen eine Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen wäre.
OK - dann mache ich seit 19 Jahren halt was falsch.
Wobei mir aber zumindest ein Tarifvertrag bekannt ist (war - zuletzt 1999), in dem das sogar so geregelt ist.
Höre ich gerne *honig-um-den-mund-abschmier*, aber ich weiß
doch, daß hier einige gute Leutchen meine Abwesenheit adäquat
kompensieren. Danke für die Blumen
Naja - einige Fragen blieben unbeantwortet (oder schlimmer: halt falsch beantwortet)
denn das Nichtleisten der
Entgeltfortzahlung kann sich nur auf solche Tage erstrecken,
an denen eine Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen wäre.
OK - dann mache ich seit 19 Jahren halt was falsch.
Wobei mir aber zumindest ein Tarifvertrag bekannt ist (war -
zuletzt 1999), in dem das sogar so geregelt ist.
Ich hatte mir schon gedacht, daß Du als Personalfkfm aus der eigenen Praxis sprichst und ich will das auch nicht zwingend in Abrede stellen. Ich persönlich halte das eben für rechtlich nicht haltbar und wir beide wissen, was alles so „usus“ ist und welche Dinge „eben so üblicherweise geregelt werden“. Ich kann in meiner Argumentation zumindest keine rechtliche Lücke entdecken…
Ich bin ja immer dafür: einer soll mal klagen, der hier (fiktiv) fragt. Hoch bis zum BAG, Eilantrag stellen, damit unser Wissensstand immer weiter steigt. Als MOD könntest Du bei www doch mal nachfragen, ob hier nicht ein Finanztopf für solche Rechtsstreitigkeiten aufgemacht werden kann. Siegreiche „Mandanten“ steuern einen Teil des erstrittenen Geldes wieder bei und bald schon machen wir eine AG auf.
E.Krull hat ja scheinbar auch noch Zeit für ein paar Klagen ))))))))))))))))))))))))))) (Hihi)
Ich hoffe, Ekkehard, das liegt daran, daß Du deine Fälle so schnell gewinnst???