nehmen wir einmal an, ein Arbeitnehmer kann gesundheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Er lässt sich durch seine Frau beim Arbeitgeber krank melden. Bei dieser Meldung wird nicht darauf hingewiesen, dass er sich nur für „heute“ krank meldet, sondern generell, dass er krank ist.
Er kehrt nun nach drei Tagen, ohne ärtliches Attest, zurück. Hätte er sich jeden der drei Tage beim Arbeitgeber krank melden müssen?
Oder reicht die Meldung am ersten Tag aus? Kann man den Arbeitnehmer hierfür abmahnen oder sonstige rechtliche Schritte einleiten?
[…] Er lässt sich durch seine Frau beim Arbeitgeber krank melden.
Waginrum dieses? Im allgemeinen hat sich ein Arbeitnehmer persönlich zu melden. Wenn dies wg. Arztbesuch oder anderer Umstände nicht möglich ist, dann unverzüglich - bei Fremdmeldungen wird ein gewisses Misstrauen geschürt.
Bei dieser Meldung wird
nicht darauf hingewiesen, dass er sich nur für „heute“ krank
meldet, sondern generell, dass er krank ist.
Was nicht ausreicht. Mitzuteilen ist die Tatsache, dass man arbeitsunfähig ist, und die voraussichtliche Dauer der AU.
Er kehrt nun nach drei Tagen, ohne ärtliches Attest, zurück.
Hätte er sich jeden der drei Tage beim Arbeitgeber krank
melden müssen?
Nein, einmalig hätte schon gereicht … wenn die voraussichtliche Dauer mitgeteilt worden wäre.
[…] Kann man den Arbeitnehmer hierfür abmahnen
Immer vorausgesotzen, dass nicht in einer BV o.ä. etwas anderes speziell geregelt ist, hat der AN gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Meldung verstoßen. Das würde ich für abmahnfähig halten.
oder sonstige rechtliche Schritte einleiten?
Im (mehrfachen) Wiederholungsfalle schon. Wenn es sich um ein einzelnes Vergehen handelt, dürfte nichts weiter daraus resultieren. Man könnte höchstens noch überlegen, ob die Entgeltfortzahlung für die drei Tage eventuell flach fallen kann - tendenziell aber eher nein.
ich denke nicht, dass es Probleme gibt weil die Frau des Arbeitnehmers angerufen hat. Mein Mann hat auch schon für mich im Geschäft angerufen als ich einmal so heiser war, dass ich keinen Mucks mehr von mir geben konnte…
ich denke nicht, dass es Probleme gibt weil die Frau des
Arbeitnehmers angerufen hat.
Das ist vielleicht weniger das Problem, sondern das der AG im unklaren über die Dauer gelassen wurde. Mag ja sein, dass ich, wenn mich was piesakt, heute nicht weiß, obs morgen schlimmer, besser oder vielleicht vorbei ist.
Man muss dem AG auch nicht mitteilen, was man genau hat, aber entweder weiß ichs „…hab wieder meine Migräne, dass zieht sich dann so 2 Tage hin. Ich meld mich wieder…“ oder (auch im eigenen Interesse) „Ich weiß nicht was es ist und wie lange das dauern kann, wenns morgen nicht besser ist, geh ich zum Arzt und meld mich danach nochmal.“.
Das ist vielleicht weniger das Problem, sondern das der AG im
unklaren über die Dauer gelassen wurde. Mag ja sein, dass ich,
wenn mich was piesakt, heute nicht weiß, obs morgen schlimmer,
besser oder vielleicht vorbei ist.
Das stimmt, zumal man wenn es einem so schlecht geht, dass man nicht zur Arbeit gehen kann eh ein verändertes Zeitgefühl hat bei dem mitunter aus Sekunden Stunden werden, wie könnte man da auch nur wagen an die nächsten Tage zu denken
Man muss dem AG auch nicht mitteilen, was man genau hat, aber
entweder weiß ichs „…hab wieder meine Migräne, dass zieht
sich dann so 2 Tage hin. Ich meld mich wieder…“ oder (auch
im eigenen Interesse) „Ich weiß nicht was es ist und wie lange
das dauern kann, wenns morgen nicht besser ist, geh ich zum
Arzt und meld mich danach nochmal.“.
Davon bin ich ehrlichgesagt eigentlich auch ausgegangen, da hab ich vielleicht daneben gelesen. Ein einfaches „Der ist krank“ reicht natürlich nicht aus, da hast Du vollkommen recht.
Es ist ohnehin fraglich, ob man die Möglichkeit der Karenztage unbedingt immer bis aufs Äußerste ausreizen muss…
Du kannst 2 Tage ohne Krankmeldung zu Hause bleiben.Ab dem 3.Tag brauchst du ein Attest vom Arzt der höchstens einen Tag rückwirkend krank schreiben kann.In manchen Fällen kann der Arbeitgeber auch eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen falls ein gewisses Schema auffällt…Brückentage/Weihnachten/Fasching usw
LG Mischi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie schon erwähnt…2 Tage ohne Attest gehen.Ab dem 3.Tag muß ein Attest vorliegen.Wenn ich also am 2.Tag merke es wird nicht besser gehe ich zum Arzt der mich dann auch für einen Tag rückwirkend krank schreiben kann.Wichtig ist das das Attest am 3.Tag vorliegt und der Arbeitgeber sieht wie lange man noch fehlt.Ausreichend war die Benachrichtigung von der Ehefrau!Man kann ja auch krankheitsbedingt Probleme beim Sprechen haben.
LG Mischi
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In manchen Fällen kann der
Arbeitgeber auch eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen
falls ein gewisses Schema
auffällt…Brückentage/Weihnachten/Fasching usw
Der AG kann IMMER eine AU ab dem ersten Tag verlangen und braucht dafür keinen Grund!
Wie schon erwähnt…2 Tage ohne Attest gehen.Ab dem 3.Tag muß
ein Attest vorliegen.Wenn ich also am 2.Tag merke es wird
nicht besser gehe ich zum Arzt der mich dann auch für einen
Tag rückwirkend krank schreiben kann.Wichtig ist das das
Attest am 3.Tag vorliegt und der Arbeitgeber sieht wie lange
man noch fehlt.Ausreichend war die Benachrichtigung von der
Ehefrau!Man kann ja auch krankheitsbedingt Probleme beim
Sprechen haben.
Tu mir einen Gefallen, bevor Du weiterhin beharrlich Deine Ahnungslosigkeit verbreitest - beseitige sie!
Es ist nicht böse gemeint (nerven tut es sehr wohl), aber Eillicht hat ausführlich, fundiert, und im Gegensatz zu Dir RICHTIG geantwortet!
Nein, erst am 4. TAG sofern Einzelvertraglich oder im Tv
nicht anders geregelt (VGL. EntgFG §5 (1) Satz 2 )
„Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
Wie schon erwähnt…2 Tage ohne Attest gehen.Ab dem 3.Tag muß
ein Attest vorliegen.
Falsch.
Zitat: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
der mich dann auch für einen
Tag rückwirkend krank schreiben kann.
Falsch (siehe AU-Richtlinien) a) gehen bis zu 2 Tage rückwirkend und b) ist das die Ausnahme, die der Arzt eh nur machen wird, wenn er den Patient kennt und auch auf grund des Krankheitsbildes so weit einschätzen kann, dass die Krankheit schon seit 2 Tagen bestehen kann.
Ausreichend war die Benachrichtigung von der
Ehefrau!
Falsch. Es reicht eben nicht aus, nur zu melden, dass jemand krank ist.
Zitat: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.