3 Tage krank ohne Krankmeldung

Wie ist denn das zu verstehen, wenn in einem Betrieb die Regel gilt: „Bis zu 3 Tagen krank braucht man keine Krankmeldung.“
Sind das Arbeitstage oder Wochentage?
Wenn jemand am Donnerstag und Freitag krank ist, darf er am Montag ohne Krankenschein fehlen? Oder nicht?
Moni

Hallo!

Wie ist denn das zu verstehen, wenn in einem Betrieb die Regel
gilt: „Bis zu 3 Tagen krank braucht man keine Krankmeldung.“
Sind das Arbeitstage oder Wochentage?

Es geht hier definitv um Arbietstage, also um Tage, die der AN hätte da sein müssen. Isses ein Schichtarbetier, dann kann er 3 Tage am Stück fehlen, wobei das WE, sofern er dann hätte arbeiten müssen, mit einbezogne wird.

Wenn jemand am Donnerstag und Freitag krank ist, darf er am
Montag ohne Krankenschein fehlen? Oder nicht?

Jein. Muss AN am WE arbeiten? Wenn ja, muss spätestens am Mo ein „gelber Urlaubsschein“ her.
Was mich viel ehe rinteressiert: Will der AN überhaupt weiterhin arbeiten? Der Fragestellung is eher zu entnehmen, dass da jemand n langes WE machen will. Wenn da srauskommt, rechtfertigt das mindestens ne Abmahnung, wenn nich sogar ne Kündigung.

Moni

Gruss

Mutschy

Wie ist denn das zu verstehen, wenn in einem Betrieb die Regel
gilt: „Bis zu 3 Tagen krank braucht man keine Krankmeldung.“

Gibts die Regelung auch schriftlich? Und wenn ja, dann kommts auf den genauen Wortlaut an.

Sind das Arbeitstage oder Wochentage?
Wenn jemand am Donnerstag und Freitag krank ist, darf er am
Montag ohne Krankenschein fehlen? Oder nicht?

Kommt drauf an.

„(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Wenn man davon ausgeht, dass es absurd sein dürfte, dass der AN am Wochenende zwischendurch mal gesundet und von einer weiteren (durchgehenden) Erkrankung ausgeht, dann hat der AN am Montag in dem Fall sehr wohl eine AU vorzulegen.

Und übrigens: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Hallo

Es geht hier definitv um Arbietstage,

Dann lesen Sie sich das Zitat von Xolophos noch mal durch:
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage

Gruß,
LeoLo

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Danke, das ist ja sehr eindeutig.
Es ging auch nicht um krankfeiern, sondern schlicht um eine Erkältungsgrippe, die ja in der Regel nach 3-4 Tagen wieder so ist, dass man wieder arbeiten kann. Und dafür extra zum Arzt mit Praxisgebühr und übervollen Wartezimmern mit evt. richtiger Grippe, da kann ich drauf verzichten.
Also Montag wieder zur Arbeit, da kann jeder den Husten und Schnupfen noch sehen.
Moni

Es ging auch nicht um krankfeiern,

Hab ich irgendwas in der Richtung unterstellt?

sondern schlicht um eine
Erkältungsgrippe, die ja in der Regel nach 3-4 Tagen wieder so
ist, dass man wieder arbeiten kann.

Was du meinst ist ein „grippaler Infekt“. Ne richtige Grippe schmeißt einen für mehr als 3-4 Tage ins Bett (incl. Fieber, Kreislaufproblemen und allem drum und dran).

Und dafür extra zum Arzt
mit Praxisgebühr und übervollen Wartezimmern mit evt.
richtiger Grippe, da kann ich drauf verzichten.
Also Montag wieder zur Arbeit, da kann jeder den Husten und
Schnupfen noch sehen.

Das ist Ansichtssache. Man kann aber trotzdem nicht vom AG erwarten, dass der einen so lange „frei stellt“ unter Bezahlung, wenns nun mal anders geregelt ist (= Vorlage der AU-Bescheinigung). Der AG kann ja auch nichts für die Praxisgebühr und übervolle Wartezimmer.

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Hallo,
aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass dies unterschidlich
gehandhabt wird. In dem einen Unternehmen sind mit den drei Tagen
auch nur drei Arbeitstage gemeint, in dem anderen drei Kalendertage.
Wieder andere Unternehmen verlangen eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1.Tag - alles ist denkbar.
Gruss
Czauderna