Hallo,
wenn man für den 1.10.09 eine Kündigung ausschreibt und am 1.07.09 per Einschreiben abschickt,ist dies auch noch Rechtskräftig?
habe da was im Kopf mit 3 Werktagen im neuen Monat zählt noch zum vorigen Monat.
Lg Irena
P.S.:Einschreiben ist auch Rechtskräftig?oder nur mit Rückschein?
Hallo,
Hallo Irena, (Vikalo(o)ser)
wenn man für den 1.10.09 eine Kündigung ausschreibt und am
1.07.09 per Einschreiben abschickt,ist dies auch noch
Rechtskräftig?
habe da was im Kopf mit 3 Werktagen im neuen Monat zählt noch
zum vorigen Monat.
Das ist soweit richtig. Der Eingang beim Vermieter ist maßgebend
Lg Irena
P.S.:Einschreiben ist auch Rechtskräftig?oder nur mit
Rückschein?
Und wenn der Vermieter behauptet, dass der Brief „leer“ gewesen ist ?.
Beim Amtsgericht kann man sich erkundigen, wie eine Zustellung rechtskräftig erfolgen kann.
Logischerweise müsste (IMHO) folgendes passieren:
- Schreiben kopieren (Kündigung)
- Kopie beglaubigen lassen (Zeuge)
- Zeuge bestätigt Zustellung
-
- Zeuge sollte unparteiisch sein
Gruß
Moin,
Und wenn der Vermieter behauptet, dass der Brief „leer“
gewesen ist ?.
Dann wird der im Zweifelsfall entscheidende Richter sich fragen, warum der Mieter dem Vermieter einen leeren Briefumschlag für viel Geld schicken sollte, nach reiflichem Überlegen zu dem Ergebnis kommen, dass es keinen Grund gibt, einen leeren Briefumschlag zu verschicken, und dann annehmen, dass in dem Brief tatsächlich eine Kündigung war.
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland auch nur einen Richter gibt, der so weltfremd wäre, etwas anderes zu glauben.
Grüsse
Jörg
Moin,
Hallo,
Und wenn der Vermieter behauptet, dass der Brief „leer“
gewesen ist ?.
Dann wird der im Zweifelsfall entscheidende Richter sich
fragen, warum der Mieter dem Vermieter einen leeren
Briefumschlag für viel Geld schicken sollte, nach reiflichem
Überlegen zu dem Ergebnis kommen, dass es keinen Grund gibt,
einen leeren Briefumschlag zu verschicken, und dann annehmen,
dass in dem Brief tatsächlich eine Kündigung war.
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass es in
Deutschland auch nur einen Richter gibt, der so weltfremd
wäre, etwas anderes zu glauben.
aber es liegt ja nicht am Richter. Es liegt am Rechtssystem.
Es gibt die Unschuldsvermutung, jeder ist solange Unschuldig bis man das gegenteil beweist. Und nun ist man in der Beweislast, also muss ich im schlimmsten Fall beweisen können das der Umschlag einen Ihnalt hatte, und das auch noch eine Kündigung der Inhalt war.
Wenn die Gegenpatei dies abstreiter muss ich schon serh viel Glück haben das ich damit recht bekomme.
Grüsse
Jörg
Grüße