3 tes Auto wird nicht selbst gefahren

Hi zusammen

Ich habe auf einer Internetsite einer bekannten Kölner Versicherung folgendes gelesen.
wenn ein Fahrzeughalter 2 Fahrzeuge besitzt , diese beiden Fahrzeuge auf 40% fahren und ein drittes Fahrzeug angeschaft werden soll , das man das Fahrzeug dann auch mit 40% versichert bekommt.

Diese Idee geistert nun in meinem Kopf herum , denn eine gute Bekannte , mit etwas anlauf und umwegen sogar mit dem VN verwandt ( Tochter der Schwester der verstorbenen Partnerin ) ist zur Zeit in Deutschland ( Ausländerin 28 Jahre ) und hat einen 5 Jahres Arbeitsvertrag und so lange ist auch Ihre Aufenthaltsgenehmigung gültig .
Da Sie zuvor ja kein Auto in Deutschland hatte , würde sie mit 175% Versicherungssumme anfangen.
Wenn nun das Fahrzeug auf den VN mit den beiden Auto’s versichert würde , auch hier auf dessen Wohngegend zuliese ( EMS ) , Sie aber ständige Fahrerin ist und das Fahrzeug zu ihrem Wohnort mitnimmt ( DA ) , geht das ?
oder rutscht da jemand die Brille von der Nase ?

zum einen ist EMS in der Region billiger als DA und zum anderen kommt sie von 175 auf 40%
grüssend fragend Toni

Bekannte , mit etwas anlauf und umwegen sogar mit dem VN verwandt ( Tochter der Schwester der verstorbenen Partnerin )

Wo bitte ist da die Verwandtschaft ?

Wenn nun das Fahrzeug auf den VN mit den beiden Auto’s
versichert würde , auch hier auf dessen Wohngegend zuliese (
EMS ) , Sie aber ständige Fahrerin ist und das Fahrzeug zu
ihrem Wohnort mitnimmt ( DA ) , geht das ?

Das kann Dir nur die Versicherung sagen, denn Sondereinstufungen haben immer bestimmte Bedingungen.

Das handhabt jede Versicherung anders.

Mit dem zweiten Zweitwagen dürfte es aber überall schwierig werden. Es jann ja jeder dran fühlen, dass da jemand anders fährt.

Hallo…-

Hi zusammen

Ich habe auf einer Internetsite einer bekannten Kölner
Versicherung folgendes gelesen.
wenn ein Fahrzeughalter 2 Fahrzeuge besitzt , diese beiden
Fahrzeuge auf 40% fahren und ein drittes Fahrzeug angeschaft
werden soll , das man das Fahrzeug dann auch mit 40%
versichert bekommt.

Diese Regelung ist mir völlig unbekannt!

Diese Idee geistert nun in meinem Kopf herum , denn eine gute
Bekannte , mit etwas anlauf und umwegen sogar mit dem VN
verwandt ( Tochter der Schwester der verstorbenen Partnerin )
ist zur Zeit in Deutschland ( Ausländerin 28 Jahre ) und hat
einen 5 Jahres Arbeitsvertrag und so lange ist auch Ihre
Aufenthaltsgenehmigung gültig .
Da Sie zuvor ja kein Auto in Deutschland hatte , würde sie mit
175% Versicherungssumme anfangen.

möglich, kommt auf das Versicherungsunternehmen an.

Wenn nun das Fahrzeug auf den VN mit den beiden Auto’s
versichert würde , auch hier auf dessen Wohngegend zuliese (
EMS ) , Sie aber ständige Fahrerin ist und das Fahrzeug zu
ihrem Wohnort mitnimmt ( DA ) , geht das ?

Ja, wenn der jenige einen Kfz-Vertrag abschließt, kann er selbst entscheiden wen er fahren lässt.

oder rutscht da jemand die Brille von der Nase ?

zum einen ist EMS in der Region billiger als DA und zum
anderen kommt sie von 175 auf 40%
grüssend fragend Toni

Wie gesagt die Regelung mit 40 % kenne ich nicht.
Eine Info um welches Versicherungsunternehmen es sich handelt,
wäre sinnvoll.

Gruß