Ich habe auf einer Internetsite einer bekannten Kölner Versicherung folgendes gelesen.
wenn ein Fahrzeughalter 2 Fahrzeuge besitzt , diese beiden Fahrzeuge auf 40% fahren und ein drittes Fahrzeug angeschaft werden soll , das man das Fahrzeug dann auch mit 40% versichert bekommt.
Diese Idee geistert nun in meinem Kopf herum , denn eine gute Bekannte , mit etwas anlauf und umwegen sogar mit dem VN verwandt ( Tochter der Schwester der verstorbenen Partnerin ) ist zur Zeit in Deutschland ( Ausländerin 28 Jahre ) und hat einen 5 Jahres Arbeitsvertrag und so lange ist auch Ihre Aufenthaltsgenehmigung gültig .
Da Sie zuvor ja kein Auto in Deutschland hatte , würde sie mit 175% Versicherungssumme anfangen.
Wenn nun das Fahrzeug auf den VN mit den beiden Auto’s versichert würde , auch hier auf dessen Wohngegend zuliese ( EMS ) , Sie aber ständige Fahrerin ist und das Fahrzeug zu ihrem Wohnort mitnimmt ( DA ) , geht das ?
oder rutscht da jemand die Brille von der Nase ?
zum einen ist EMS in der Region billiger als DA und zum anderen kommt sie von 175 auf 40%
grüssend fragend Toni
Bekannte , mit etwas anlauf und umwegen sogar mit dem VN verwandt ( Tochter der Schwester der verstorbenen Partnerin )
Wo bitte ist da die Verwandtschaft ?
Wenn nun das Fahrzeug auf den VN mit den beiden Auto’s
versichert würde , auch hier auf dessen Wohngegend zuliese (
EMS ) , Sie aber ständige Fahrerin ist und das Fahrzeug zu
ihrem Wohnort mitnimmt ( DA ) , geht das ?
Das kann Dir nur die Versicherung sagen, denn Sondereinstufungen haben immer bestimmte Bedingungen.
Ich habe auf einer Internetsite einer bekannten Kölner
Versicherung folgendes gelesen.
wenn ein Fahrzeughalter 2 Fahrzeuge besitzt , diese beiden
Fahrzeuge auf 40% fahren und ein drittes Fahrzeug angeschaft
werden soll , das man das Fahrzeug dann auch mit 40%
versichert bekommt.
Diese Regelung ist mir völlig unbekannt!
Diese Idee geistert nun in meinem Kopf herum , denn eine gute
Bekannte , mit etwas anlauf und umwegen sogar mit dem VN
verwandt ( Tochter der Schwester der verstorbenen Partnerin )
ist zur Zeit in Deutschland ( Ausländerin 28 Jahre ) und hat
einen 5 Jahres Arbeitsvertrag und so lange ist auch Ihre
Aufenthaltsgenehmigung gültig .
Da Sie zuvor ja kein Auto in Deutschland hatte , würde sie mit
175% Versicherungssumme anfangen.
möglich, kommt auf das Versicherungsunternehmen an.
Wenn nun das Fahrzeug auf den VN mit den beiden Auto’s
versichert würde , auch hier auf dessen Wohngegend zuliese (
EMS ) , Sie aber ständige Fahrerin ist und das Fahrzeug zu
ihrem Wohnort mitnimmt ( DA ) , geht das ?
Ja, wenn der jenige einen Kfz-Vertrag abschließt, kann er selbst entscheiden wen er fahren lässt.
oder rutscht da jemand die Brille von der Nase ?
zum einen ist EMS in der Region billiger als DA und zum
anderen kommt sie von 175 auf 40%
grüssend fragend Toni
Wie gesagt die Regelung mit 40 % kenne ich nicht.
Eine Info um welches Versicherungsunternehmen es sich handelt,
wäre sinnvoll.