3 Tg. unentgeltliches Probearbeiten - Erntehelfer

Hi,

Die Arbeitsagentur vergibt, ‚Trainingsmaßnahmen‘ bzw. beauftragt
eine Firma, die Erntehelfer zu vermitteln.

Mal angenommen, ein freiwilliger! Erntehlfer wurde nicht darüber
aufgeklärt, dass es sich um eine Trainingsmaßnahme handelt.

Bedingungen bei der Fa.:
Erntehelfer (ca. 2-3 Monate) erhalten 5,55 €/Std. bei einer 40
Stunden-Woche (bzw. 176 Std/Mon.), Km-Geld und täglich 15 € vom
Staat. Zunächst erfolgt 3 Tage Probearbeiten und dann die
Entscheidung, ob sie genommen werden! (Kein Hinweis, dass dies
unentgeltlich erfolgt.)

Auf Anfrage nach Arbeitsvertrag wird gesagt es gibt nur einen
mündlichen. (Also nach BGB?!)
Frage nach bezahlten Feiertagen -> Nein nur die geleisteten
Stunden werden bezahlt.
Es stellte sich heraus, dass es für die 3 Tage Probearbeit
keinerlei Bezahlung gibt.

Zwar habe ich hier
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/306505.phtml
die ‚Einfühlungsklausel‘ gefunden. Allerdings wird diese nicht
erfüllt, da die Leute voll mitarbeiten, Anweisungen befolgen
müssen und auch vollen 8 Std. arbeiten sollen.

Nun meine Fragen:

  1. Kann man da rechtlich etwas machen, auch wenn es sich um eine
    Trainingsmaßnahme Der Arbeitsagentur handelt?
    (Wegen Nichterfüllung des ‚Einfühlungsverhältnisses‘?)

Ich finde es eine Sauerei, dass die Leue derart ausgebeutet
werden. Schließlich handelt es sich hier um körperl.
Schwerstarbeit!

Grundsätzliches:
Wenn mich jemand Arbeiten schickt, kommt doch konkludent dieser
mündl. Arbeitsvertrag zusatande. Und zwar ab dem ersten Tag, der
ersten Stunde.
Weiterhin habe ich nach BGB § 611 + 612 doch Anspruch auf
Vergütung.
Außerdem gilt doch auch das Nachweisgesetz (nach 1 Monat
wesentl. Vertragsbedingungen schriftlich festhalten.)

Würde es unter obigen Voraussetzungen Sinn machen bei dieser Fa.
den Lohn für geleisteten Arbitssunden einzuklagen? Allerdings gehen wir
davon aus, dass der Freiwillige sofort aufhörte zu arbeiten, als
er erfuhr, dass die Arbeit nicht entlohnt wird.

Danke euch vorab.

bye

Hallo Marion,

  1. Kann man da rechtlich etwas machen, auch wenn es sich um
    eine
    Trainingsmaßnahme Der Arbeitsagentur handelt?
    (Wegen Nichterfüllung des ‚Einfühlungsverhältnisses‘?)

Hat derjenige weiter Leistungen der Arbeitsagentur/ARGE bekommen in der Zeit?

Würde es unter obigen Voraussetzungen Sinn machen bei dieser
Fa.
den Lohn für geleisteten Arbitssunden einzuklagen?

Um wieviele Tage Arbeit handelt es sich denn?

MfG

Hi,

Danke erst Mal.

(Wegen Nichterfüllung des ‚Einfühlungsverhältnisses‘?)

Hat derjenige weiter Leistungen der Arbeitsagentur/ARGE
bekommen in der Zeit?

Da es sich um einen fiktiven Fall handelt :wink: gehen wir davon aus, dass die Person sich gleich abmeldete.

Weiterhin könnte man - wenn du Lust hast -, auch durchspielen, wie es sich verhält, wenn die Abmeldung nachträglich aufgehoben und das Alg 2 wieterbezahlt würde. Dann greift ja quasi die Trainingsmaßnahme.

Würde es unter obigen Voraussetzungen Sinn machen bei dieser
Fa.
den Lohn für geleisteten Arbitssunden einzuklagen?

Um wieviele Tage Arbeit handelt es sich denn?

Z. B. nur 1,5, also 12 Std. = 66,60 Lohn + 4,06 Fahrgeld für 44 km.
(Für einen Alg2-Empfänger sicher nicht wenig und so eine Plagerei mit 24 KG-Säcke schleppen!)

Wie es sich bei einem halben Tag wegen der staatl. Zulage verhält wäre ja auch unklar.
Problematisch vielleicht auch, dass der Arbeitplatz mit Einverständnis der Fa. am 2. Tag nach 4 Std. verlassen wurde.

bye

Hi,

Da es sich um einen fiktiven Fall handelt :wink: gehen wir davon
aus, dass die Person sich gleich abmeldete.

Da ihm niemand gesagt hat, dass das irgendeine Was-auch-immer-Maßnahme des Arbeitsamtes ist und auch nichts vereinbart wurde mit dem fiktiven Mitarbeiter, dass er für „umme“ arbeitet bzw. „sich die Sache mal anschaut“, geh ich von nem Arbeitsverhältnis aus, welches wie du schon weiter oben erwähntest … weißt schon. :wink:

Weiterhin könnte man - wenn du Lust hast -, auch durchspielen,
wie es sich verhält, wenn die Abmeldung nachträglich
aufgehoben und das Alg 2 wieterbezahlt würde. Dann greift ja
quasi die Trainingsmaßnahme.

Nö, das machen die - glaub ich - nicht mit so nem „rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln…“. Wenn ich irgendwo (von den Angeboten des AA völlig unabhängig) ne Anzeige lese für ne Tätigkeit, dann ist das nicht mein Bier, mich bei der AA zu erkundigen, ob das ne Trainingsmaßnahme sein könnte.

Z. B. nur 1,5, also 12 Std. = 66,60 Lohn + 4,06 Fahrgeld für
44 km.

Kann man (vermutlich sinnloserweise) beim Arbeitgeber einfordern und ansonsten müsste man klagen. Fahrgeld zum Arbeitsgericht? Gerichtskosten? Nerven (die einem niemand bezahlt)?

Wie es sich bei einem halben Tag wegen der staatl. Zulage
verhält wäre ja auch unklar.

Mir auch.

Problematisch vielleicht auch, dass der Arbeitplatz mit
Einverständnis der Fa. am 2. Tag nach 4 Std. verlassen wurde.

Theoretisch, wenn ein Arbeitsverhältnis zustande kam, besteht Anspruch auf Bezahlung für die geleistete Arbeit und eigentlich wäre das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt, weil das schriftlich erfolgen muss… so rein fiktiv natürlich. :wink:

MfG

1 „Gefällt mir“