Hi,
Die Arbeitsagentur vergibt, ‚Trainingsmaßnahmen‘ bzw. beauftragt
eine Firma, die Erntehelfer zu vermitteln.
Mal angenommen, ein freiwilliger! Erntehlfer wurde nicht darüber
aufgeklärt, dass es sich um eine Trainingsmaßnahme handelt.
Bedingungen bei der Fa.:
Erntehelfer (ca. 2-3 Monate) erhalten 5,55 €/Std. bei einer 40
Stunden-Woche (bzw. 176 Std/Mon.), Km-Geld und täglich 15 € vom
Staat. Zunächst erfolgt 3 Tage Probearbeiten und dann die
Entscheidung, ob sie genommen werden! (Kein Hinweis, dass dies
unentgeltlich erfolgt.)
Auf Anfrage nach Arbeitsvertrag wird gesagt es gibt nur einen
mündlichen. (Also nach BGB?!)
Frage nach bezahlten Feiertagen -> Nein nur die geleisteten
Stunden werden bezahlt.
Es stellte sich heraus, dass es für die 3 Tage Probearbeit
keinerlei Bezahlung gibt.
Zwar habe ich hier
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/306505.phtml
die ‚Einfühlungsklausel‘ gefunden. Allerdings wird diese nicht
erfüllt, da die Leute voll mitarbeiten, Anweisungen befolgen
müssen und auch vollen 8 Std. arbeiten sollen.
Nun meine Fragen:
- Kann man da rechtlich etwas machen, auch wenn es sich um eine
Trainingsmaßnahme Der Arbeitsagentur handelt?
(Wegen Nichterfüllung des ‚Einfühlungsverhältnisses‘?)
Ich finde es eine Sauerei, dass die Leue derart ausgebeutet
werden. Schließlich handelt es sich hier um körperl.
Schwerstarbeit!
Grundsätzliches:
Wenn mich jemand Arbeiten schickt, kommt doch konkludent dieser
mündl. Arbeitsvertrag zusatande. Und zwar ab dem ersten Tag, der
ersten Stunde.
Weiterhin habe ich nach BGB § 611 + 612 doch Anspruch auf
Vergütung.
Außerdem gilt doch auch das Nachweisgesetz (nach 1 Monat
wesentl. Vertragsbedingungen schriftlich festhalten.)
Würde es unter obigen Voraussetzungen Sinn machen bei dieser Fa.
den Lohn für geleisteten Arbitssunden einzuklagen? Allerdings gehen wir
davon aus, dass der Freiwillige sofort aufhörte zu arbeiten, als
er erfuhr, dass die Arbeit nicht entlohnt wird.
Danke euch vorab.
bye
gehen wir davon aus, dass die Person sich gleich abmeldete.