hallo, es geht um ein Klägerschreiben mit folgendem Text.
„tat die die Zeugenvernehmung ersichtlich zu Tage, das der Beklagte…“
Sollten hieran noch Bedenken bestehen, wird rein vorsorglich hilfsweise der Zeuge xy benannt."
Bitte was bedeutet „vorsorglich hilfsweise“…?
Und: ist der folgende Text das übliche Anwaltsauftreten-voraussetzen Anwalt hat eh gewonnen?
„Im Übrigen konnte der Beklagte in keinster Weise den von ihm dargestellten Sachverhalt bestätigen.Vielmehr ist es so, dass sich der Sachverhalt des Klägers vollumfänglich bestätigt hat. Einer entsprechenden Entscheidung in der Sache wird daher entgegengesehen“
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen
Hallo
Bitte was bedeutet „vorsorglich hilfsweise“…?
Der weitere Zeuge wird schon mal benannt für den Fall, dass dem Gericht die bisherigen Aussagen zur gewünschten Urteilsbildung nicht ausreicht.
Und: ist der folgende Text das übliche
Anwaltsauftreten-voraussetzen Anwalt hat eh gewonnen?
"Im Übrigen konnte der Beklagte in keinster Weise den von ihm
dargestellten Sachverhalt bestätigen.Vielmehr ist es so, dass
sich der Sachverhalt des Klägers vollumfänglich bestätigt hat.
Das ist nur das branchenübliche Auf-den-Putz-hauen, mehr für den eigenen Mandanten gemacht als für den Richter. Wäre alles so sonnenklar, bräuchte es erstens keine Urteilsentscheidung und zweitens kein „vorsorglich hilfsweise“.
Gruß
smalbop
„Sollten hieran noch Bedenken bestehen, wird rein vorsoglich hilfsweise Zeuge xy benannt“
muß das Gericht den Zeuge hören oder kann es auf Grund der vorliegenen Beweise urteilen?
Vielen Dank nochmal
„Sollten hieran noch Bedenken bestehen, wird rein vorsoglich
hilfsweise Zeuge xy benannt“
muß das Gericht den Zeuge hören oder kann es auf Grund der
vorliegenen Beweise urteilen?
Das kann so ohne Kenntnis des Verfahrens kein Mensch sagen. Aber offensichtlich befindet sich das Verfahren in dem Stadium zwischen Beweisaufnahme, bzw. Schluss der mündlichen Verhandlung, und Verkündungstermin. Ein Zeuge, der erst jetzt benannt wird, dürfte verspätet, bzw. gem. § 296a ZPO sogar unzulässiger Weise nach Verhandlungsschluss benannt sein. Aber wie gesagt, nur eine Vermutung.
Gruß
Dea
Der Zeuge wurde gehört und es folgte eine Einwilligung ins schrift. Verfahren von beiden Parteien. letzte Schriftsätze konnten bis Tg X eingereicht werden und Verkündungstermin in 3 Wo.
Da der Zeuge unsicher in seiner Aussage war, gibt der Kläger „rein vorsorglich hilfsweise“ einen neuen Zeugen an.
Wäre echt toll und sehr positiv für den Beklagten wenn der neue Zeuge nicht mehr berücksichtig wird. Bin gespannt.
Außerdem würde (Urteilsverkündung 11 Wo. nach Einwilligung ins schriftl. Verfahren) der Prozess mündlich von vorne beginnen.
Ein Katz und Maus Spiel!