3 Wochen Zeit um Arbeitsgericht anzurufen?

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer fällt nicht unter das Kündigungsschutzgesetz, da weniger als 5 Beschäftigte im Unternehmen tätig sind.

Er bekommt die fristlose Kündigung ohne Begründung, außerdem bekommt er auch seinen ausstehenden Lohn nicht.

Gilt auch für ihn die Frist von drei Wochen, in der er vor dem Arbeitsgericht klagen kann? Müsste der Lohn in dem angenommenen Fall auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden?

Vielen Dank im Voraus
Barbara

Hallo

Er bekommt die fristlose Kündigung ohne Begründung, außerdem
bekommt er auch seinen ausstehenden Lohn nicht.

Gilt auch für ihn die Frist von drei Wochen, in der er vor dem
Arbeitsgericht klagen kann?

Ja, allerdings sollte der AN, seine Arbeitsleistung dem AG nachweislich weiter anbieten, um den Annahmeverzug zu wahren!

Müsste der Lohn in dem
angenommenen Fall auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt
werden?

Vermutlich ja, denn ich denke nicht, daß der AG freiwillig zahlt :smile:

Gruß,
LeoLo

Danke!
Aber hätte er nicht auch ohne Annahmeverzug auf jeden Fall Anspruch auf den Lohn aus der vor der Kündigung liegenden Zeit? Und muss der Lohn innerhalb der drei-wochen-frist eingeklagt werden? Kann sowas denn wirklich so schnell verjähren?

Verwunderte grüße

Barbara

Hallo

Aber hätte er nicht auch ohne Annahmeverzug auf jeden Fall
Anspruch auf den Lohn aus der vor der Kündigung liegenden
Zeit?

Das natürlich. Ich bezog mich auf die Zeit nach Ausspruch der fristlosen Kü bis mindestens zum Ablauf der ordentlichen Küfrist.

Und muss der Lohn innerhalb der drei-wochen-frist
eingeklagt werden? Kann sowas denn wirklich so schnell
verjähren?

Nein, aber trotzdem sind Ausschliußfristen zu beachten, soweit sie vertraglich vereinbart sind.

Gruß,
LeoLo