hallo,
muss ein Arbeitnehmer der seinen urlaub einträgt beachten daß eine der urlaubsphasen mindestens 3 wochen am stück andauern sollte?
gibt es dazu ein passendes gesetz?
was ist wenn der arbeitnehmer aus persönlichen grüneden lieber nur zwei wochen am stück nehmen würde?
ich danke für eine schnelle antwort
Hi!
muss ein Arbeitnehmer der seinen urlaub einträgt beachten daß
eine der urlaubsphasen mindestens 3 wochen am stück andauern
sollte?
Wenn das im Betrieb so üblich ist, wird der AN nicht wirklich großartige Chancen haben.
Aber im Zweifel würde ich den Betriebsrat mit ins Boot nehmen.
gibt es dazu ein passendes gesetz?
Im Bundesurlaubsgesetz, §7 Abs.2 ist im ersten Satz sogar vom gesamten Urlaubsanspruch am Stück die Rede.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
was ist wenn der arbeitnehmer aus persönlichen grüneden lieber
nur zwei wochen am stück nehmen würde?
Wenn der AG eine vernünftige Personaleinsatzplanung mit einem einmaligen Teil von 3 Wochen als betrieblichen Grund anführt, muss der AN schon einen wichtigeren Grund haben.
Nebenbei: Bei Betriebsferien hat der AN so gut wie gar keine Chance…
Gruß
Guido
hallo,
muss ein Arbeitnehmer der seinen urlaub einträgt beachten daß
eine der urlaubsphasen mindestens 3 wochen am stück andauern
sollte?
gibt es dazu ein passendes gesetz?
§ 7 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Die dazu ergangene Rechtsprechung zu Satz 1 hat sich auf mind. 3 Wochen eingependelt.
Das absolute Minimum nach Satz 2 sind 2 Wochen am Stück (Das BUrlG geht von 6-Tage-Woche aus !)
was ist wenn der arbeitnehmer aus persönlichen grüneden lieber
nur zwei wochen am stück nehmen würde?
s. o.
Für dieses Gesetz gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter (Wenn sich AG und AN einvernehmlich einigen…)
ich danke für eine schnelle Antwort
Scho`recht
&Tschüß
Wolfgang