Hallo liebe www-ler,
weiß jemand ob ausserhalb geschl. Ortschaften eine 30er-Begrenzung erlaubt ist?
Ich hab mal irgendwo gehört, dass das unzulässig wäre.
Gruß Kate
Hallo liebe www-ler,
weiß jemand ob ausserhalb geschl. Ortschaften eine 30er-Begrenzung erlaubt ist?
Ich hab mal irgendwo gehört, dass das unzulässig wäre.
Gruß Kate
Hallo,
wieso sollte da nicht zulässig sein? Wenn eine besondere Gefahrenstelle ein so niedrige Geschwindigkeit erforderlich macht, darf das ruhig auf 30km/h begrenzt sein. Beispiele wären Baustellen, schlecht einsehbare Ausfahrten etc.
Gruß, Niels
Hallo,
was dauerhaft nicht ginge wäre, wäre nur das 30er Schild hinstellen, wenn vorher keine Beschränkung da ist. Es muß ein Geschwindigkeitstrichter (üblich wären hier wohl 70/50/30) eingerichtet werden. Das Schild würde aber natürlich auch gelten, wenn das nicht so wäre.
Cu Rene
hi,
was du meinst sind 30 zonen. das ist in der tat so, das laut vwv diese zonen nicht außerhalb von geschl. ortschaften einzurichten sind.
hauptmann