30-er Beschränkungen Österreich

Hallo!

In Österreich ist Innerorts teilweise nur auf Vorrangstraßen ein 50er erlaubt.

Fiktiver Fall: Man kommt zu einer Kreuzung und hat das Schild „Vorrang geben“. Daraus ergibt sich für den Lenker der Schluss, in eine Vorrangstraße abzubiegen, da ja ansonsten keine Beschilderung notwendig wäre.

Nach mehreren hunderten Metern auf der Vorrangstraße ist auf der Seite ein rechteckiges Schild angebracht, das in der rechten oberen Ecke eine Abbildung eines 30-er Schildes hat, das restliche Schild ist mit einem Text mit sehr großen Lettern versehen, „der Sicherheit wegen“.

Nun meine Fragen:

1.) Ist der Schluss richtig, dass man sich auf einer Vorrangstraße befindet?

2.) Ist die Beschilderung gesetzeskonform? Gilt dieses Schild als Verkehrsschild oder kann es angefochten werden?

Bitte keine Mutmaßungen, damit ist mir nicht geholfen.

mfg
Nosoana

Hallo!

In Österreich ist Innerorts teilweise nur auf Vorrangstraßen
ein 50er erlaubt.

Ja (im Übrigen oft unzulässigerweise, solche 30er wurden schon erfolgreich angefochten).

Fiktiver Fall: Man kommt zu einer Kreuzung und hat das Schild
„Vorrang geben“. Daraus ergibt sich für den Lenker der
Schluss, in eine Vorrangstraße abzubiegen, da ja ansonsten
keine Beschilderung notwendig wäre.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Schild Vorrang geben heißt nur, dass der Querverkehr (und nur dieser!) Vorrang hat, es heißt nicht, dass die Querstraße eine Vorrangstraße ist. Dafür gibt es eine eigene Zusatztafel, siehe hier:http://www.doblhofer.at/Shop/SHOP_DisplayProductVari…

Steht im Übrigen in jedem Fahrschulbuch, nur fällts den meisten nicht auf :wink:

Hier muss man an dieser Stelle auch sagen, dass die Vorrangregelung hier anders ist als etwa in Deutschland!

Nach mehreren hunderten Metern auf der Vorrangstraße ist auf
der Seite ein rechteckiges Schild angebracht, das in der
rechten oberen Ecke eine Abbildung eines 30-er Schildes hat,
das restliche Schild ist mit einem Text mit sehr großen
Lettern versehen, „der Sicherheit wegen“.

Nun meine Fragen:

1.) Ist der Schluss richtig, dass man sich auf einer
Vorrangstraße befindet?

Nein, siehe oben.

2.) Ist die Beschilderung gesetzeskonform? Gilt dieses Schild
als Verkehrsschild oder kann es angefochten werden?

das letzte Schild kann nicht „angefochten“ werden. Hier handelt es sich nicht um eine Verordnung, die durch dieses Schild kundgemacht wird.

Gruß
Tom

Moin, Tom

In Österreich ist Innerorts teilweise nur auf Vorrangstraßen
ein 50er erlaubt.

in Österreich ist eh alles anders.

Franz: „Und?“
Schorsch: „Duachgfoin.“
Franz: „Wous?“
Schorsch: „Woa a Greisverkeahr mitam Wapperl davour: 30“.
Franz: „Und nochat?“
Schorsch: „Hob i mi vazöit.“

Gruß Ralf