30 Jahre alte Bäume sollen gefällt werden?

Hallo an Alle!!!
Habe eine sehr brisante Frage. Mein Nachbar verlangt von mir, 30 Jahre alte Bäume zu fällen. Diese stehen in eine Abstand von 1-2 Metern neben der privaten Zufahrtsstraße zu seinem Grundstück und sind ca. 20 Meter hoch. Wurzeln und überhängende Äste sollen restlos entfernt werden was (meines Erachtens) zu einer kompletten Fällung führen würde. Zudem wurde mir eine Frist von 14 Tagen gegeben dies selbst durchzuführen ansonsten wird er eine Firma beauftragen. Nach dieser Frist möchte er alles nur noch über seinen Anwalt laufen lassen.
Kann er das so einfach von mir Verlangen? Diese Bäume sind seit über 30 Jahren dort? Ist diese Frist in Ordnung?

Bitte um Hilfe!!

Liebe Grüße Johannes

Johannes, ich würde an Deiner Stelle das Ordnungsamt einschalten.
Frage dort, sie werden Dir eine kompetente Antwort geben.

Wenn Du Dich mit dem Nachbar streitest, das führt ins Unendliche und bringt nichts.
Gruss Berni

Hallo Johannes,

über Fristen und ob er da im Recht ist, weis ich nicht Bescheid. Ich weis aber, dass große Bäume in der Regel nicht so ohne weiteres gefällt werden dürfen. In vielen Gemeinden gibt es Baumsatzungen, die das verbieten. Frag da mal nach!

Ciao Ricco

Hallo Johannes,
das halte ich wirklich für brisant, leider kann ich Dir nicht helfen, da bin ich selber überfragt. Ich würde mich an einen Anwalt wenden und auch an die Stadtverwaltung.

Undine

Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.

Mit freundlichem Gruß,

ProfLx

Hallo Johannes,
da würde ich mir an Deiner Stelle mal eine Rechtsauskunft beim Anwalt Deines Vertrauens holen!

Viele Grüße von Dagubert
Grund setzlich zu deiner Frage op dein Nachbar eine Frist setzen Darf Ja.
Nur Was der Nachbar zu Baumfällarbeiten zu beachten hat ist das dieser auf einen Freumden Grundstück nicht zu bestimmen hat.
Zudem Dürfen zu dieser Jahres zeit keine Laubbäume Gefllt werden, außer dieser würden eine Bedrohung bei Sturm Darstellen.
Mein Rat wenn eine Rechtschutzversicherung Besteht sich einen Guten Rechtsanwalt Benennen Lassen von der Rechtschutzversicherung und sich entsprechend Währen.
Einen Anderen Rat kann ich nicht geben.

MFG
Dagubert

Hallo nochmal,

warne den Nachbarn davor, irgend etwas zu unternehmen, bevor die Rechtslage geklärt ist. Sag ihm, Du machtest Dich nun rechtskundig und würdest danach ggf. das Nötige veranlassen. Bei Eigenmacht sofort die Polizei rufen.

Ciao Ricco

Hallo nochmal,

warne den Nachbarn davor, irgend etwas zu unternehmen, bevor die Rechtslage geklärt ist. Sag ihm, Du machtest Dich nun rechtskundig und würdest danach ggf. das Nötige veranlassen. Bei Eigenmacht sofort die Polizei rufen.

Ciao Ricco

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Bin hier als Baufinanzierer gelistet udn weiß nicht, wieso Du MICH fragst. Hab das hier grad gelesen:

Nicht immer müssen die Bäume tatsächlich weichen. Um den genannten Störungen weitgehend vorzubeugen, gibt es bestimmen Grenzabstände zum Nachbargrundstück, die bei der Pflanzung von Bäumen eingehalten werden müssen. Diese betragen meist zwischen einem halben oder sogar vier Metern, abhängig von den Nachbarrechtsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes oder der Baumschutzsatzung. Wird der Abstand unterschritten, kann eine Fällung des Baums verlangt werden. Aber damit sollte man nicht zu lange warten. Denn fünf Jahre nach Pflanzung des Baums verjährt dieser Anspruch.

Das LG Hamburg (10.9.1998; Az. 307 S 130/98) entschied, dass auch Schattenwurf durch Bäume vom Nachbarn hinzunehmen sei. Er gilt in Wohngebieten als ortsüblich. Mangelnder Lichteinfall rechtfertigt also keine Fällung – wohl aber eine Beseitigung von überhängenden Ästen, wenn eine starke Beeinträchtigung vorliegt.

Wann darf man eigentlich Bäume fällen?

Die Regelungen, wann und ob Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen, sind leider nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann hierbei eigene Regeln aufstellen. Außerdem gelten die Baumschutzverordnungen der Bundesländer. In jedem Fall empfiehlt es sich, beim Umweltamt der eigenen Stadt oder Gemeinde nachzufragen und gegebenenfalls eine Genehmigung zum Fällen des Baumes zu beantragen.

Zu bestimmten Jahreszeiten kann das Fällen etwa aufgrund nistender Vögel untersagt sein.

Bin hier als Baufinanzierer gelistet und weiß nicht, wieso Du MICH fragst. Hab das hier grad gelesen:

Nicht immer müssen die Bäume tatsächlich weichen. Um den genannten Störungen weitgehend vorzubeugen, gibt es bestimmen Grenzabstände zum Nachbargrundstück, die bei der Pflanzung von Bäumen eingehalten werden müssen. Diese betragen meist zwischen einem halben oder sogar vier Metern, abhängig von den Nachbarrechtsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes oder der Baumschutzsatzung. Wird der Abstand unterschritten, kann eine Fällung des Baums verlangt werden. Aber damit sollte man nicht zu lange warten. Denn fünf Jahre nach Pflanzung des Baums verjährt dieser Anspruch.

Das LG Hamburg (10.9.1998; Az. 307 S 130/98) entschied, dass auch Schattenwurf durch Bäume vom Nachbarn hinzunehmen sei. Er gilt in Wohngebieten als ortsüblich. Mangelnder Lichteinfall rechtfertigt also keine Fällung – wohl aber eine Beseitigung von überhängenden Ästen, wenn eine starke Beeinträchtigung vorliegt.

Wann darf man eigentlich Bäume fällen?

Die Regelungen, wann und ob Bäume auf dem eigenen Grundstück gefällt werden dürfen, sind leider nicht bundesweit einheitlich. Jede Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann hierbei eigene Regeln aufstellen. Außerdem gelten die Baumschutzverordnungen der Bundesländer. In jedem Fall empfiehlt es sich, beim Umweltamt der eigenen Stadt oder Gemeinde nachzufragen und gegebenenfalls eine Genehmigung zum Fällen des Baumes zu beantragen.

Zu bestimmten Jahreszeiten kann das Fällen etwa aufgrund nistender Vögel untersagt sein.

Quelle: http://www.nachbarrecht.com/aktuelle-themen/baeume-f…

PS: Sollte von dem Baum eine Gefahr ausgehen für Leib und Leben durch morsche Äste o.ä. ist diese Gefahr allerdings unverzüglich zu beseitigen, was das Baumfällen einschließen kann.

Hallo,

Mein Nachbar verlangt von mir,
30 Jahre alte Bäume zu fällen.
Diese stehen in eine Abstand
von 1-2 Metern neben der privaten Zufahrtsstraße zu
seinem Grundstück und sind ca. 20 Meter hoch.

Ich verstehe das so, dass die Bäume auf Deinem Grundstück stehen.

Die Rechtslage ist hier davon abhängig, in welchem Bundesland Ihr wohnt.
In der Regel genießen Bäume nach 5 oder 6 Jahren Bestandsschutz, d.h. der Nachbar hätte innerhalb dieser Zeit ab der Pflanzung (oder ab dem Überschreiten der zulässigen Höhe abhängig vom Grenzabstand, das weiß ich jetzt nicht) Einspruch erheben müssen. Nach 30 Jahren ist das m.E. nicht mehr möglich.

Du solltest Dir das Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes besorgen und das dort nachschauen.

Möglicherweise darfst Du die Bäume auch gar nicht fällen, das wiederum hängt von der jeweiligen Satzung der Gemeinde ab. Ruf doch mal bei der Gemeinde an und frag nach.

Zudem
wurde mir eine Frist von 14 Tagen gegeben dies selbst
durchzuführen ansonsten wird er eine Firma :beauftragen.

Die dann was macht? Illegalerweise Dein Grundstück betreten und die Bäume fällen? Die würde ich nicht auf’s Grundstück lassen bzw. zum Verlassen auffordern und notfalls die Polizei rufen.
Frag Deinen Nachbarn mal, ob er den Begriff „Verbotene Eigenmacht“ kennt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

Der Nachbar könnte allenfalls auf seiner Seite Äste abschneiden, wenn er Dir vorher ausreichend Gelegenheit gegeben hat, dies selbst zu tun, aber auch hier besteht kein Anspruch darauf, dass keinerlei Äste über die Grenze wachsen.

Nach
dieser Frist möchte er alles nur noch über seinen
Anwalt laufen lassen.

Ja, die übliche Angstmacherei. Als ob man schon alleine dadurch im Recht sei, dass man einen Anwalt einschaltet.

Kann er das so einfach von mir Verlangen? Diese Bäume :sind
seit über 30 Jahren dort? Ist diese Frist in Ordnung?

Wie gesagt, es hängt vieles von den jeweiligen Ländergesetzen und der Gemeindesatzung ab, das kann man so einfach nicht beurteilen.

Insgesamt spricht für mich aber einiges dafür, dass er das so uneingeschränkt nicht verlangen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem der Nachbarschaftsgesetze der Länder die Einspruchsfrist so lang ist, dass man nach 30 Jahren noch das Fällen der Bäume verlangen kann.
Meines Erachtens beschränkt sich der Anspruch Deines Nachbarn allenfalls auf das Kürzen von Zweigen, die auf sein Grundstück ragen, wenn sie sehr weit ragen und ihn erheblich beeinträchtigen.

Hier noch ein paar Links:

http://www.nachbarrecht.com/aktuelle-themen/baeume-f…

http://www.welt.de/die-welt/article3917547/Nachbars-…

Viele Grüße
Sebastian

Da solltest du lieber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
mfG

lieber Johannes

  1. wer die Musik bestellt bezahlt auch dafür!
  2. welche Bäume stehen da-evtl stehen die in der Tabelle für geschützte Bäume
  3. Die Bäume dürfen nur ganz gefällt werden wenn sie für Euch oder andere eine Bedrohung (wegen Krankhafte Schadstellen) darstellen sonst KANN man muß Du aber nicht dem Baum auf eine höhe (nicht unter 2,20m glaub ich) herunterschneiden. Fakt ist das Bäume nicht einfach gefällt werden brauchen weil Dein Nachbar den Schatten schlimm findet. Denn auch wenn sich das Erscheinungsbild extrem Verändert ist es bei uns nicht einfach erlaubt(Ortsrecht). Im Gegenteil für Bäume ab 20 cm durchmesser in höhe von 1 m (glaub ich) muss man zahlen oder nachforsten. Frag bei der Stadtverwaltung nach da wirst Du sicher beraten und falls nötig mach das mit denen eben Schriftlich bzw. würd ich mir den Namen des Beratenden Städt. mitarbeiter notieren.
    Zu den Wurzeln hab ich nur ne Frage, bohren die sich evtl durch das Gemäuer des Nachbarn?
    Mfg Mo