Hallo,
Mein Nachbar verlangt von mir,
30 Jahre alte Bäume zu fällen.
Diese stehen in eine Abstand
von 1-2 Metern neben der privaten Zufahrtsstraße zu
seinem Grundstück und sind ca. 20 Meter hoch.
Ich verstehe das so, dass die Bäume auf Deinem Grundstück stehen.
Die Rechtslage ist hier davon abhängig, in welchem Bundesland Ihr wohnt.
In der Regel genießen Bäume nach 5 oder 6 Jahren Bestandsschutz, d.h. der Nachbar hätte innerhalb dieser Zeit ab der Pflanzung (oder ab dem Überschreiten der zulässigen Höhe abhängig vom Grenzabstand, das weiß ich jetzt nicht) Einspruch erheben müssen. Nach 30 Jahren ist das m.E. nicht mehr möglich.
Du solltest Dir das Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes besorgen und das dort nachschauen.
Möglicherweise darfst Du die Bäume auch gar nicht fällen, das wiederum hängt von der jeweiligen Satzung der Gemeinde ab. Ruf doch mal bei der Gemeinde an und frag nach.
Zudem
wurde mir eine Frist von 14 Tagen gegeben dies selbst
durchzuführen ansonsten wird er eine Firma :beauftragen.
Die dann was macht? Illegalerweise Dein Grundstück betreten und die Bäume fällen? Die würde ich nicht auf’s Grundstück lassen bzw. zum Verlassen auffordern und notfalls die Polizei rufen.
Frag Deinen Nachbarn mal, ob er den Begriff „Verbotene Eigenmacht“ kennt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht
Der Nachbar könnte allenfalls auf seiner Seite Äste abschneiden, wenn er Dir vorher ausreichend Gelegenheit gegeben hat, dies selbst zu tun, aber auch hier besteht kein Anspruch darauf, dass keinerlei Äste über die Grenze wachsen.
Nach
dieser Frist möchte er alles nur noch über seinen
Anwalt laufen lassen.
Ja, die übliche Angstmacherei. Als ob man schon alleine dadurch im Recht sei, dass man einen Anwalt einschaltet.
Kann er das so einfach von mir Verlangen? Diese Bäume :sind
seit über 30 Jahren dort? Ist diese Frist in Ordnung?
Wie gesagt, es hängt vieles von den jeweiligen Ländergesetzen und der Gemeindesatzung ab, das kann man so einfach nicht beurteilen.
Insgesamt spricht für mich aber einiges dafür, dass er das so uneingeschränkt nicht verlangen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem der Nachbarschaftsgesetze der Länder die Einspruchsfrist so lang ist, dass man nach 30 Jahren noch das Fällen der Bäume verlangen kann.
Meines Erachtens beschränkt sich der Anspruch Deines Nachbarn allenfalls auf das Kürzen von Zweigen, die auf sein Grundstück ragen, wenn sie sehr weit ragen und ihn erheblich beeinträchtigen.
Hier noch ein paar Links:
http://www.nachbarrecht.com/aktuelle-themen/baeume-f…
http://www.welt.de/die-welt/article3917547/Nachbars-…
Viele Grüße
Sebastian