Aus dem Sonderdruck „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen“ der BG Bau:
_4.3 Maßnahmen bei „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen
4.3.1 Maßnahmenkatalog bei Expositonskategorie 1
Bei allen Tätigkeiten der Expositionskategorie 1 sind die aufgeführten Maßnahmen erforderlich:
Tätigkeiten mit alter Mineralwolle in das Gefahrstoffverzeichnis des ausführenden Betriebes aufnehmen (d. h. einmalig, unternehmensbezogen und baustellenunabhängig).
Staubarme Bearbeitung und staubarme Reinigung; d.h.:
Material nicht reißen, sondern möglichst sorgfältig z. B.mit Messer oder Schere heraustrennen.
Keine schnell laufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung beim Ausbau verwenden.
Ausgebautes Material nicht werfen.
Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Das Aufwirbeln von Staub vermeiden.
Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen.
Anfallende Stäube und Staubablagerung nicht mit Druckluft abblasen oder trocken kehren, sondern mit Industriestaubsauger (mindestens Kategorie M) aufnehmen bzw. feucht reinigen.
Abfälle am Entstehungsort möglichst staubdicht verpacken und kennzeichnen. Für den Transport geschlossene Behältnisse (z. B. Tonnen, reißfeste Säcke, Big-Bags) verwenden.
Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und z. B. Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe tragen.
Nach Beendigung der Arbeit Baustaub auf der Haut mitWasser abspülen.
Bei empfindlicher Haut sollten nach der Arbeit Hautpflegemittel verwendet werden.
Erstellung einer Betriebsanweisung.
Unterweisung der Beschäftigten.
4.3.2 Maßnahmenkatalog bei Expositonskategorie E2
Alle Maßnahmen der Expositonskategorie E1, zusätzlich:
Faserstäube direkt an der Austritts- oder Entstehungsstelle erfassen, soweit dies möglich ist.
Für Reinigungsarbeiten müssen Industriestaubsauger (mindestens der Staubklasse M) verwendet werden.
Lüftungstechnische Anlagen regelmässig warten und instand halten.
Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten durch organisatorische Schutzmaßnahmen.
Es wird empfohlen, auf Wunsch der Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Atemschutz:
Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter oder
partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder
Filtergerät mit Gebläse TM 1P.
Schutzhandschuhe z. B. aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe.
Schutzbrille insbesondere bei Überkopfarbeiten.
Atmungsaktiver Schutzanzug Typ 5.
Arbeitsbereiche abgrenzen und kennzeichnen.
Folienabdeckung bei mangelnder Reinigungsmöglichkeit.
Staubdichte Verpackung.
Rauch-/Schnupfverbot am Arbeitsplatz.
Waschmöglichkeit vorsehen.
Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
4.3.3 Maßnahmenkatalog bei Expositonskategorie E3
Alle Maßnahmen der Expositonskategorie E1 und E2, zusätzlich:
Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche.
Persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 26 – Atemschutzgeräte).
Reinigung oder Entsorgung der Schutzkleidung.
Getrennte Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung, Waschraum mit Duschen (Schwarz-Weiß-Anlage)._
Zwar ist bei unbekannter Belastung prinzipiell E3 vorgeschrieben, aber (Zitat): „Dies erscheint jedoch gerade bei Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß zu keiner oder nur zu einer geringen Faserstaubbelastung führen, nicht angemessen.“
Die Maske ist insofern die richtige, aber natürlich als einzige Schutzmaßnahme nicht ausreichend. Ein paar teilweise leicht zu realisierende weitere Tipps stehen ja oben.
Gruß
smalbop