30 Jahre alter Mietvertrag trotz Schenkung gültig?

Ein 3 Familienhaus wurde der Tochter als Schenkung überschrieben. In dem 2 Wohnungen vermietet sin in einer leben wir selbst Der Ex-Besitzer hier der Vater, hat vor 30 Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat, wo die Versicherung (hier Gebäudeversicherung etc.) nicht bezahlt werden müssen. Es sind aber allein 600,-Euro Anteil pro Jahr, die nicht berechnet werden für die Mieter, die auch seit vielen Jahren bei 4,30 Kalt auch wenig Miete zahlen. In Gesprächen zeigen Sie sich nicht bereit. Was können wir machen? Sind die Verträge weiterhin gültig? Kann ich die Versicherung trotzdem umlegen? Wer kann mir helfen??
Gruß

Diana

FAQ 1129

Wer kann mir helfen??

Niemand hier, weil du dich an den übernommenen Mietvertrag ebensowenig halten willst wie an die Forumsregel FAQ:1129.

Hallo1

Man kann nur die Nebenkosten umlegen, die im Mietvertrag genannt wurden. Und es ist auch egal, wie alt der Mietvertrag ist und wer den früher abgeschlossen hatte.
Hat man z.B. Versicherungen nicht genannt, dann kann man sie nicht einseitig umlegen. Und zustimmen müssen die Mieter nicht (sie wäre auch schön dumm, wenn sie es machen würden).
Dabei ist es egal, ob die Miete günstig ist.

Die Miete kann man ja im Rahmen der Ortsüblichkeit anheben.

mfG
duck313