Moin,
hallo efchen, nix für ungut, aber…
dein vater muß allerdings sich und
seine unterschrift legitimieren (also durch ausweis o.ä.)
nachweisen, daß der unterschreibende auch der ist, dessen
utnerschrift auf dem blatt papier ist.
das sollte er bei der Kontoeröffnung bereits getan haben.
Zumindest heute ist das so, und ich kann mir aber auch nicht
vorstellen, dass das vor 30 Jahren anders war.
…bei der erwähnung der „legitimierung“ ging es allein um das formular zur vollmachtserteilung. und ich gehe davon aus, daß sich die unterschrift innerhalb von 30 jahren dergestalt verändern könnte, daß zumindest zweifel angebracht sein könnten beim genau arbeitenden bankangestellten. insofern also nicht so gaaaanz falsch. womit du selbstredend recht hast: jau, er hat sich auch vor 30 jahren schon legitimieren müssen (obwohl - mir sind x fälle bekannt, wo das damals auch „so“ ging…)
weit aus schwieriger wird´s, da dein vater keine kontonummer
mehr weiß.
Aber vielleicht weiß er noch seine Adresse, die er damals
hatte, als er das Konto eröffnet hat. Denn die steht ja im
Bestand der Bank.
…siehe weiter unten in meinem text - mein reden 
es sollte bekannt sein, bei welcher sparkasse (am besten
filiale!) das konto eröffnet wurde
Die Filiale sollte egal sein. Was die Filiale nicht
rausbekommt, kann sie in der Zentrale erfragen.
…zumindest früher hatten sparkassen spezielle nummernkreise je filiabereich. wenn man schon die kontonummer nicht mehr weiß UND ggfs. name und adresse „nicht mehr 100%ig stimmen“, dann könnte die suche über eine filialnummer zumindest den bestand der zu druchforstenden nummern eingrenzen
es wäre hilfreich zu wissen, um welches konto es sich handelte
(z.b. spar oder giro - erleichtert die nachforschung)
Wenn ich im Bestand nach dem Namen und der Adresse suche, ist
die Kontonummer fast egal. Aber hilfreich kann es natürlich
sein. Meist erkennt man ja die Art des Kontos an einer der
Ziffern der Kontonummer, so kann man den Kreis etwas einengen.
…jau, soweit man noch weiß, wo man vor 30 jahren gewohnt hat, als man das konto eröffnete. könnten ja auch 31 oder 29 jahre gewesen sein. und wenn man dann umgezogen ist? hast insofern recht: wenn name und adresse noch stimmen und noch im bestand sind, dann ist die nummer egal. wenn aber nicht? dann s.o.
am hilfreichsten wäre zu wissen, unter welchen kundendaten
(name, vorname, adresse!!!) dein vater das konto eröffnet hat.
Das hätte ich als erstes genannt 
treffer - versenkt 
dies alles nicht als „meckerei“, sondern nur zur erleuchtung, warum ich schrieb, was ich schrieb. aber es hat sich ja eh alles in wohlgefallen aufgelöst 
Liebe Grüße und auch viel Erfolg,
-Efchen
viele grüße, boris