Ich habe eine Frage zu einem 30 km h Schild. In unserem Nachbardorf, hat lt. Aussage von Anwohnern, jemand privat ein 30 km h Schild ca 20 m hinter dem Ortschild auf der rechten Seie angebracht. Dort hat tatsächlich jemand geblitzt. Wir sind 47 gefahren und sollen nun ein bußgeld zahlen. die Frau vom Amt meinte, das stimmt nicht, das wäre nicht privat, aber eine schriftliche Bestätigung das es offiziell ist, kann sie mir nicht geben. Im ganzen Dorf steht kein weiteres 30 km H Schild, der Ort ist mit rechts-vor links Regeln zu durchfahren. Auf de anderen Seite steht auch kein Schild und ist 20 m nicht viel zu kurz hinter dem Ortschild. Die Dame vom Amt teilte auch noch mit, das eine andere Frau selbiges behaupten würde, aber wir wären nicht im Recht. Wie kann man das herausbekommen?
es darf niemand privat ein Verkehrschild aufstellen. Wenn Sie also geblitzt worden sin, und der Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt kommt, ist das Verkehrsschild offiziell.
Das dass Verkehrszeichen ca 20m hinter dem Orteingangsschild aufgestellt worden ist, geht in Ordnung. Beim Erreichen des Verkehrszeichen darf die Geschwindigkeit 30 km/h nicht überschreiten.
Das Zeichen muss auch nicht nach einer Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden.
Die vorgegebene Geschwindigkeitssituation wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Diese 35 € sind kein Bußgeld demnach auch keine Punkte in Flensburg.
Fazit: Sie werden wohl die 35€ plus verwaltungskosten zahlen müssen.
M.f.G.