Wenn die Polizei Deine Bekannte erst eine Stunde später
angehalten hat, könnte es doch sein, dass sie nicht selbst
gefahren ist zum Zeitpunkt der Messung.
hallo ihr streitbaren!
ich wollte gerne wissen, woher ihr die gewissheit habt, dass die polizei die dame angehalten hat? ist sie freiwillig angehalten? wurde sie angehalten und hat schon gesagt, „ja bin aufm rückweg“? das ist doch entscheidend und lässt sich hier nicht klären.
alles in allem, wenn zwei polizisten eine messung machen, sogar die zeit & möglichkeit haben sich den wagen nebst kfz-kennzeichen zu merken, werden sie auch einen blick ins auto geworfen haben. es wird zumindest frau/mann oder alt/jung dunkle-haare/helle-haare etc. im kopf geblieben sein.
nun stellt euch doch mal die verhandlung beim richter vor: da sagen zwei polizisten aus, sie hätten frau x im kfz y angehalten als sie auf dem rückweg war. sie bezeugen beide das es 30kmh über dem limit waren.
was passiert wenn frau x nichts sagt? es bleibt dabei!
was passiert wenn frau x bestreitet? es bleibt dabei!
warum sollten denn die polizisten sich was ausdenken? gehen die knöllchensummen etwa auf deren privatkonto? wo sollte deren intention sein hier sich was auszudenken? eher liegt dieser schwarze peter (ich denk mir was aus) bei der frau x. nur diese hat einen vorteil vom märchen…
gerade bei hin/rück-fahrt muss man schon zur fundierten aussage einen „hin-fahrer“ bestimmen, sollte dann ein angehöriger sein, aber warum war dann der angehörige bspw. nicht dabei in der rückfahrt? sozusagen warum sitz der abholende nicht neben der abzuholenden? das macht gerade auf dem lande keinen sinn.
insoweit kann sich der richter schon ein bild machen, wenn es überhaupt soweit kommt.
ich würde sowas mit beachten!
gruss vom
showbee, der sich nicht den mund verbieten lässt!