30 km/h zu schnell

Eine Bekannte ist außerhalb der Ortschaft 30 km/h zu schnell gefahren und dabei mit der Radarpistole gemessen worden. Sie ist aber nicht sofort angehalten worden, sondern erst ca. eine Stunde später bei Rückfahrt.

Welche theoretischen Möglichkeiten hätte meine Bekannte die 3 Punkte abzubiegen? Die Radarpistole ist bis Dezember 2005 geeicht, es gibt keine Fotos und es wurden keinerlei Angaben zur Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht.

Wird evtl. noch eine Tolleranz abgezogen?

VG dodo

Auch hallo…

Eine Bekannte ist außerhalb der Ortschaft 30 km/h zu schnell
gefahren und dabei mit der Radarpistole gemessen worden.
Welche theoretischen Möglichkeiten hätte meine Bekannte die 3
Punkte abzubiegen? Die Radarpistole ist bis Dezember 2005
geeicht, es gibt keine Fotos und es wurden keinerlei Angaben
zur Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht.

warum sollen die 3 Punkte abgebogen werden? Kann man bitte einmal auch dafür gradestehen, was man verbockt hat? Du schreibst, die Bekannte ich definitiv zu schnell gefahren, dann soll sie bitte auch die Strafe dafür in Kauf nehmen. Warum sollen Gesetze für die einen gelten, für die anderen nicht?

Gruß,
SylviaM

hallo,

wie schon die vorschreiberin schreibt, gibt es hier keine möglichkeiten. da bei „nur“ 30km/h über dem limit auch noch kein „ÖPNV-Monat“ droht, sollte hier gezahlt werden und fertig. beim lasern sind imho mindestens zwei polizisten vor ort, die dann die zeugen sind, insoweit ist ein foto nicht notwendig.

gruss vom

showbee

Hallo,

hoffentlich gibt es keine möglichkeit für deine Bekannte!!!

Wer 30km/h zu schnell fährtt, verdient mehr als nur 3 Punkte!

Gruß aus Köln

Michael

Hallo dodo,

lass Dich nicht von den vorherigen Antworten entmutigen.

Wenn die Polizei Deine Bekannte erst eine Stunde später angehalten hat, könnte es doch sein, dass sie nicht selbst gefahren ist zum Zeitpunkt der Messung.

Vielleicht eine Probefahrt von einem zukünftigen Käufer, oder ein Familienmitglied, dessen Namen sie nicht nennt. Familienmitglieder braucht man nicht belasten.

Vielleicht hat ja einer noch eine bessere Idee…

VG rasputa

Hallo rasputa.

Eigentlich darfst du so etwas gar nicht schreiben. Du ermutigst zu einer Falschaussage, und das ist strafbar! Es ist vergleichbar in einem Kaufhaus einen 10-jährigen Jungen darauf hinzuweisen, dass er alles mitnehmen könnte, was er will, da er jünger als 16 ist und er selbst nicht bestraft werden kann.
Viele Grüße Disap

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14 owT

da
er jünger als 16 ist und er selbst nicht bestraft werden kann.

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AARRGGHH!!!
Sorry to disappoint You once again, but…

Eigentlich darfst du so etwas gar nicht schreiben. Du
ermutigst zu einer Falschaussage, und das ist strafbar!

Eigentlich darfst Du so etwas gar nicht schreiben, denn das ist kompletter Blödsinn. Natürlich darf man als Beschuldigter/ Betroffener lügen, dass sich die Balken biegen. Das ist ein rechtsstaatliches Prinzip, da können wir stolz drauf sein.

Es ist
vergleichbar in einem Kaufhaus einen 10-jährigen Jungen darauf
hinzuweisen, dass er alles mitnehmen könnte, was er will, da
er jünger als 16 ist und er selbst nicht bestraft werden kann.

Es ist absolut nicht damit vergleichbar. Was Du beschreibst, nennt sich „Anstiftung zum Diebstahl“ und ist selbstverständlich strafbar, denn bei der Strafbarkeit des Anstifters kommt es auf die persönlichen Merkmale des Haupttäters nicht an.

Wie gesagt: Sorry, Dir Enttäuschter/m einen weiteren Schlag zufügen zu müssen, aber ich dachte mir, ein wenig Fachkenntnis kann in diesem Brett manchmal nicht schaden.

Für die anderen, die bisher geantwortet haben, rege ich zum wiederholten Male die Eröffnung eines Brettes „Scheinheiliges Gesülze“ an, damit man hier endlich bei den „allgemeinen Rechtsfragen“ bleiben kann…

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Hallo,
wenn das Fahrzeug nach der Messung aus dem Blickfeld der heldenhaft messenden Beamten verschwand und keinerlei Beweise existieren, die eine Fahrzeugführeridentitätsfeststellung zulassen - woher wissen dann die Helden, daß sie das war?
Wenn so gewesen wie beschrieben - sehr fragwürdige Polizeiarbeit. Der Anwalt dürfte sich freuen über so leicht verdientes (und erfolgreich dazu !) Geld.

Und für die wer-glaubt-was-zu-Wissenden: Dieter Nuhr „Einfach mal Fresse halten“ als Empfehlung.

Freundlichst Ralf

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Hallo

Natürlich darf man als Beschuldigter/
Betroffener lügen, dass sich die Balken biegen. Das ist ein
rechtsstaatliches Prinzip, da können wir stolz drauf sein.

ja, stimme zu! und das ist auch gut so.

Für die anderen, die bisher geantwortet haben, rege ich zum
wiederholten Male die Eröffnung eines Brettes „Scheinheiliges
Gesülze“ an, damit man hier endlich bei den „allgemeinen
Rechtsfragen“ bleiben kann…

ja, stimmt wohl auch. aber könnte man es nicht auch so sehen, dass dieses brett dazu - so sehe ich es - missbraucht wird, um sich einfach zu drücken (oder sich nur herauszureden). es wurde schließlich zugegeben, dass zu schnell gefahren wurde. ständig nur nach irgendwelchen rechts-/gesetzeslücken zu suchen, finde ich unredlich. (vorallem dann, wenn das „schlimme vergehen“ - ich sag ja nicht, dass es eine lappalie ist - doch eher was kleineres ist; sonst schimpfen auch immer alle, dass die polizei, die behörden, die justiz, usw überlastet sind). ich nehme an, dass dieses brett dafür ursprünglich auch nicht gedacht war.

ralf schreibt zu dem sachverhalt an anderer stelle in bezug auf den kommentar von SylviaM und Schowbee : " „Einfach mal Fresse halten“ als Empfehlung "
tja, das hat viel inhalt und viel niveau. ich frag mich, warum das hier immer so abgleitet, schade, schade. vielleicht sollte sich ralf das selber mal zum motto machen…?

viele grüße,
b.

Für die anderen, die bisher geantwortet haben, rege ich zum
wiederholten Male die Eröffnung eines Brettes „Scheinheiliges
Gesülze“ an, damit man hier endlich bei den „allgemeinen
Rechtsfragen“ bleiben kann…

Endlich mal jemand, der auch das Gesülze der Scheinheiligen satt hat.

30 km/h über Limit außerhalb geschlossener Ortschaften, ich glaube, wer da sagt ihm wäre das noch nicht passiert, der lügt.

3 Punkte für diese Lappalie ist ein Witz, mit dem wir leider leben müssen. Aber wer das Glück hat, dass die Polizei eine Schwäche zeigt, könnte diese nutzen.

Sind es nicht unserere Vorbilder, wie Politiker, Chefs, Ärzte, Gewerkschaftsvorsitzende usw., die es uns täglich vormachen. Ich bin sogar davon überzeugt, das der Polizist hinter der Laserpistole es tun würde.

Grüße Klaus

Hallo!

es
wurde schließlich zugegeben, dass zu schnell gefahren wurde.
ständig nur nach irgendwelchen rechts-/gesetzeslücken zu
suchen, finde ich unredlich.

Es ist aber keine Gesetzeslücke, wenn ein Beschuldigter lügt. Das ist und bleibt sein gutes Recht und ist nicht unredlich. Ich bin auch der Ansicht, dass 30km/h Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet völlig unakzeptabel sind, aber das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gruß
Tom

Wenn die Polizei Deine Bekannte erst eine Stunde später
angehalten hat, könnte es doch sein, dass sie nicht selbst
gefahren ist zum Zeitpunkt der Messung.

hallo ihr streitbaren!

ich wollte gerne wissen, woher ihr die gewissheit habt, dass die polizei die dame angehalten hat? ist sie freiwillig angehalten? wurde sie angehalten und hat schon gesagt, „ja bin aufm rückweg“? das ist doch entscheidend und lässt sich hier nicht klären.

alles in allem, wenn zwei polizisten eine messung machen, sogar die zeit & möglichkeit haben sich den wagen nebst kfz-kennzeichen zu merken, werden sie auch einen blick ins auto geworfen haben. es wird zumindest frau/mann oder alt/jung dunkle-haare/helle-haare etc. im kopf geblieben sein.

nun stellt euch doch mal die verhandlung beim richter vor: da sagen zwei polizisten aus, sie hätten frau x im kfz y angehalten als sie auf dem rückweg war. sie bezeugen beide das es 30kmh über dem limit waren.

was passiert wenn frau x nichts sagt? es bleibt dabei!
was passiert wenn frau x bestreitet? es bleibt dabei!

warum sollten denn die polizisten sich was ausdenken? gehen die knöllchensummen etwa auf deren privatkonto? wo sollte deren intention sein hier sich was auszudenken? eher liegt dieser schwarze peter (ich denk mir was aus) bei der frau x. nur diese hat einen vorteil vom märchen…

gerade bei hin/rück-fahrt muss man schon zur fundierten aussage einen „hin-fahrer“ bestimmen, sollte dann ein angehöriger sein, aber warum war dann der angehörige bspw. nicht dabei in der rückfahrt? sozusagen warum sitz der abholende nicht neben der abzuholenden? das macht gerade auf dem lande keinen sinn.

insoweit kann sich der richter schon ein bild machen, wenn es überhaupt soweit kommt.

ich würde sowas mit beachten!

gruss vom

showbee, der sich nicht den mund verbieten lässt!

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Gesetzeslücke?
Was denn für eine Gesetzeslücke? Es wurde doch klar gesagt, dass es sich um eine Errungenschaft des Rechtsstaates handelt!?

Levay

Hallo!

Es ist aber keine Gesetzeslücke, wenn ein Beschuldigter lügt.
Das ist und bleibt sein gutes Recht und ist nicht unredlich.

Da hast du mich aber total falsch verstanden!

Ich bin auch der Ansicht, dass 30km/h
Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet völlig unakzeptabel
sind, aber das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Das hab ich doch auch so gesagt.

Gruß,
Brendan