Guten Tag,
ich habe eine -natürlich absolut allgemeine- Frage zu folgendem Szenario:
Kunde kauft Kühlschrank.
Kühlschrank wird geliefert, hat eine dicke Delle in der Tür.
Der Verkäufer bietet eine Reduktion an, den Wunsch des Käufers auf Austausch/Reparatur lehnt er ab, da das angeblich „unverhältnismäßige Kosten“ für Ihn bedeuten würden.
Stattdessen bietet er an das Gerät ganz zurück zu nehemen, allerdings ohne eine Lieferung eines Ersatzgerätes sondern „Geld zurück“.
Das alleine ist ja schon mal eine Frechheit:
Ziel des ganzen war es natürlich den Kunden dazu bewegen den finanziellen Ausgleich anzunehmen und nicht auf einen Austausch zu bestehen.
(Der Käufer wusste das der Kunde den Kühlschrank dringend braucht, und kein Ersatzgerät mehr hat)
Um weiterem Stress zu entgehen stimmt der Kunde aber der Rücknahme (als Gewährleistungs-Folge) zu und kauft woanders einen Kühlschrank.
Nun die Frage:
Hat der Verkäufer auch in diesem Fall eine 30 (Werk-)Tages Frist, bis er den Kaufpreis zurück erstatten muss?
Der Kunde hat extra per Nachnahme bestellt, damit er immer einen Wert als Sicherung hat.
Und auch der Verkäufer bietet sonst nur „Vorkasse“ an.
Wenn er nun das Gerät abholt hat der Käufer keinerlei Sicherheit mehr (ausser der Quittung), denn der Verkäufer könnte sich ja genüßlich Zeit lassen und erst in einem Monat (oder auch garnicht) zahlen…
Irgendwie unfair oder? Die Nachnahme kostete 20 Euro extra!
Und der neue Kühlschrank (der Ersatz der dem Käufer verweigert wurde) muss ja auch irgendwie bezahlt werden.
Wo bleiben denn da die viel umworbenen Käuferrechte?
Wie sieht das *theoretisch* aus ? 
Danke
MfG
Huelke