30 Tage Widerrufsfrist

Guten Tag
Da hier in letzter Zeit eine Widerrufsfrist von 4 Wochen für den Internethandel behauptet wird:
Derzeit ist diese Frage meines Wissens noch nicht vom BGH entschieden worden, sondern von zwei Instanzgerichten. Und auch da ausdrücklich unter Bezugnahme auf ebay. Der Punkt ist eigentlich der, dass bei ebay der Vertrag schon mit Abgabe des Höchstgebotes zustande kommt.
Das ist im sonstigen Internethandel in der Regel aber wohl nicht so. Mit der sog. Bestellung kommt da eben meist NOCH KEIN Vertrag zustande.
Gruß
Peter

einfach hier mal GANZ lesen:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfr…

http://www.internetrecht-rostock.de/olg-hamburg-3-u-…
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
URTEIL
3 U 103/06
407 O 301/05 In dem Rechtsstreit
Verkündet am:
24. August 2006

Guten Tag
Da hier in letzter Zeit eine Widerrufsfrist von 4 Wochen für
den Internethandel behauptet wird:

nicht so. Mit der sog. Bestellung kommt da eben meist NOCH
KEIN Vertrag zustande.
Gruß
Peter

einfach hier mal GANZ lesen:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfr…

http://www.internetrecht-rostock.de/olg-hamburg-3-u-…
HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT
URTEIL
3 U 103/06
407 O 301/05 In dem Rechtsstreit
Verkündet am:
24. August 2006

30 Tage ist danach allerdings abmahngefährdet, denn es muß/soll wohl heißen einen Monat.

Ciao
Wolfgang

Hallo,

30 Tage ist danach allerdings abmahngefährdet, denn es
muß/soll wohl heißen einen Monat.

Ja.
Deshalb auch der Tip hier:
http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Gruß
Peter

„3. Internetrecht
Widerrufsfrist bei eBay - Angeboten einen Monat lang?..
…Zurzeit ist nicht absehbar, ob sich weitere Gerichte dieser Argumentation anschließen werden. Allerdings drohen eBay-Händlern nun bei Verwendung der 14-tägigen Widerrufsfrist mit Hinweis auf die ergangenen Entscheidungen kostenpflichtige Abmahnungen von Mitbewerbern. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist Unternehmern daher einstweilen zu raten, bis zur endgültigen Klärung dieser Rechtsfrage die Widerrufsfrist auf einen Monat abzuändern…“

Nicht 30 Tage!!! 1 Monat !!!
Unbedingt auf den Wortlaut achten:

nicht „30 Tage“, sondern „1 Monat“

siehe http://www.internetrecht-rostock.de