300 € Nachzahlung bei III/V = Vorauszahlung?

Hallo. Meine Frau und ich sind beide berufstätig. Wir haben die Steierklassenwahl 3/5 genommen, da diese für uns am günstigsten ist. Wir haben eine 3-jährige Tochter im Kindergarten. Bisher habe ich die letzten Jahre hohe Werbungskosten durch Fortbildungen gehabt. In 2010 aber nicht.

Jetzt haben wir unsere Fahrtkosten zur Arbeit und die Kindergartenkosten eingerechnet. Das Steuerprogramm wirft für 2010 eine Nachzahlung von € 300,- aus. Muss ich jetzt mit einer Vorauszahlung rechnen? Anzumerken ist, dass sich die KiGa-Kosten um € 480,- im Jahr 2011 erhöhen werden. Wenn ich jetzt die Klassen IV/IV wähle, was im Forum häufig empfohlen wird, zahlen wir im Jahr € 2.400,- mehr. Das kann doch nicht der Sinn sein, wenn ich mit den Werbungskosten € 300,- nachzahlen soll. Die Steuerklassenwahl wäre ja eine Mehrbelastung von € 2.100,-.

Sehe ich das falsch?
Kommt eine Vorauszahlung auf mich zu?
Kann ich diese korrigieren lassen, wenn ich € 480,- KiGa nachzahlen muss?

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo goolli,

wenn sich aus der Steuererkärung / Steuerberechnung 2010 ein Nachzahlung ergibt, würde ich mit der Steuererklärung warten bis zum letzten Termin.

Ende Mai würde ich schriftlich eine Fristverlängerung mit Gründen aus Arbeitsbelastung usw. bis 30.11.2011 beantragen.

Dann kann Dir ja mit Vorauszahlungen für 2011 kaum etwas passieren.

Die Steuerberechnung 2011 kannst Du ja dann direkt Anfang 2012 vornehmen.

Ich habe vor über 30 Jahren eine ähnliche Situation gehabt; aber Vorauszahlungen hat das FA nicht festgesetzt.

Und bei € 300,00 Nachzahlung beträgt ja die mtl. Vorauszahlung auch nur ca. € 25,00.

Also nichts ändern und abwarten.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn die Nachzahlung mehr als 400 € beträgt.
Bei III/V kann es zu einer Nachzahlung kommen, da der Steuereinbehalt bei III zu niedrig sein kann. Bei IV/IV wird mehr Steuer einbehalten, aber dies führt bei der Jahreserklärung zu einer Steuererstattung.
Es ist daher eine Geschmacksfrage, ob man eine Nachzahlung in Kauf nimmt, oder dem Staat einen zinslosen Kredit einräumt und später eine Erstattung erhält.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

die Vorauszahlung kann man immer korrigieren lassen, einfach beim Finanzamt anrufen und die Umstände schildern und um eine Herabsetzung bitten, die sind meist auch nicht hinterhältig und machen das sofort. Die Steuerklassen auf 4/4 zu ändern würde ich nicht machen, da die Vorauszahlung somit sehr viel mehr wäre, als nur die 300 € Nachzahlung. Bei 300 € ist es sowieso nicht sicher, ob wirklich eine Vorauszahlung festgesetzt wird. Und wenn ja, einfach herabsetzen lassen.

Viele Grüße

Hallo,

letztendlich zahlen Sie egal mit welcher Steuerklassenkombination immer dasselbe. Der Lohsnteuerabzug ist eine Art Vorauszahlung. M.E. sollten Sie 3/5 lassen und die Nachzahlung in Kauf nehmen. M.E. kann das Finanzamt eine quartalsmäßige Vorauszahlung von 100 € festsetzen. Dann ggfs. Antrag auf Herabsetzung stellen

Hallo

Tut mir leid was Kinderbetreuungskosten anbelangt bin ich schon lange draussen ( bin schon Oma) wie sich das dann auf die Steuerklasse auswirkt kann ich dir dann leider nicht beantworten
LG Mausi123

Hallo,
ich denke nicht, dass eine Vorauszahlung bei dem Betrag festgesetzt wird. Falls doch, dann kann man dagegen Einspruch einlegen und die höheren Kita-Beiträge geltend machen.
Man kann die Steuerklasse IV/IV mit Faktor rechnen. Das kommt der Einkommensteuerschuld am nächsten.
Ab dem 1.1.2011 ist für eine Steuerklassenänderung das Finanzamt zuständig.
Gruß