Hallo Moni,
ja, dieses - zugegeben etwas altmodisch daherkommende Gesetz - gibt es. Und zwar § 132 der türkischen Zivilrechtsordnung (Türk Medeni Kanunu).
Zum Hintergrund:
Das Gesetz will damit das Vaterschaftsverhältnis geklärt wissen, d.h. Frau lässt sich scheiden, kriegt innerhalb der ersten 100 Tage ein Kind = Vater ist der Ex-Ehemann. Nach einer Wartezeit von 300 Tagen (ca. 9 Monaten) weiß man, dass Ex-Ehemann nicht mehr als Vater in Frage kommt.
Dies setzt natürlich voraus, dass es keinen Sex vor der Ehe gibt. Viele Türken halten sich daran. Sicherlich aber nicht alle. Versuch das nicht einfach aus westlicher Sicht zu beurteilen, obwohl der Papst fordert auch dasselbige.
Warum das Ganze, wenn es doch DNA- und Vaterschaftstests gibt? Nun ja, nicht jeder in der Türkei kann sich einen entsprechenden Test und eine Vaterschaftsklage leisten. Das Gesetz soll diese Frauen schützen. Ob es sinnvoll ist, darüber kann man sich streiten.
Diese Regelung gilt nicht für Männer. Ist klar, Männer können nicht schwanger werden.
Diese Regelung ist jedoch nicht fix. Wenn die Frau ärztlich nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der 2. Vermählung nicht schwanger ist, dann kann das Familiengericht diese 300-Tage-Regel aufheben.
Hierfür müsste dein Verlobter einen Antrag beim Familiengericht stellen. Ein Muster hierfür findet er hier: http://www.eyvahbosaniyorum.com/bosandiktan-sonra-te…
So, ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Dann alles Gute für die Zukunft.
Ali