Hallöchen,
folgende Situation:
Ein AN hat einen Vertrag, der folgende Paragraphen, aber auch eine Salvatorische Klausel enthält:
§3 Tätigkeitsbereich
Der AN arbeitet als Software-Entwickler, Tester, Analyst oder ähnlichen Funktionen im Unternehmen oder für die Kunden des Unternehmens.
§4 Arbeitssitz
Arbeitssitz ist eine der Filialen des Unternehmens. Der AG kann den AN auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kunden vermitteln. In diesem Fall wird Arbeitssitz der Standort des Kunden.
§5 Gehalt
Für die Tätigkeit werden AN €3500 brutto pro Monat, zahlbar am Monatsletzten, gewährt.
Mit diesem Gehalt sind Überstunden abgegolten.
§6 Arbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit wird auf 40 Stunden festgelegt.
Sofern es der Betrieb erfordert, hat der Mitarbeiter Überstunden zu leisten.
Freiwillige Überstunden werden nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Wird der Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Kunden eingesetzt, hat er die Arbeitszeit den Wünschen des Kunden anzupassen.
§7 Dienstreisen
Dienstreisezeit zählt nicht als Arbeitszeit.
Für angeordnete Dienstreisen werden die Fahrtkosten vom AG erstattet.
§8 Urlaub
Der AN erhält nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
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So, jetzt die Frage:
Da ja hier in Bezug auf die Inhaltskontrolle so ziemlich alles Grütze ist, unter welchen Bedingungen arbeitet AN dann tatsächlich?
Ich vermute, AN könnte sich auf einen Tätigkeitsschwerpunkt festlegen, Überstundenausgleich einfordern und hat auch mindestens 25 Urlaubstage pro Jahr.
Aber wie sieht es bei den anderen Punkten aus?
Es ist ja nicht mal der Paragraph mit dem Gehalt gültig, da er einen Abschnitt enthält, der definitiv gegen geltendes Recht verstößt ist.
Gruß und Danke,
Michael