30cent regel auto, umsatzsteuer absetzbar?

hallo,

wenn ein unternehmer sein auto privat kauft, kann er ja die ausgaben nicht als ausgaben geltend machen und im gegenzug 30 cent/km steuerfrei sich vom unternehmen auszahlen lassen.
das würde ja bei ca. 15000km 5000€ ausmachen.
gleichzeitg könnte er z.b. ausgaben von 2050€ brutto nicht absetzen und auch die darin enthaltene mwst nicht im umsatzsteuerabzug geltend machen.
lohnt sich also nur, wenn die einnahmen so hoch wären, dass er eh einkommenssteuer bezahlen muss. bei 7000€ einkommen lohnt sich das ja nicht, oder?
und: die festlegung gilt dann ja für die nächsten jahre?

danke

cook

Hallo,

wenn ein unternehmer sein auto privat kauft, kann er ja die
ausgaben nicht als ausgaben geltend machen und im gegenzug 30
cent/km steuerfrei sich vom unternehmen auszahlen lassen.
das würde ja bei ca. 15000km 5000€ ausmachen.

Eher 4.500,00 Euro.

gleichzeitg könnte er z.b. ausgaben von 2050€ brutto nicht
absetzen und auch die darin enthaltene mwst nicht im
umsatzsteuerabzug geltend machen.

Richtig.

lohnt sich also nur, wenn die einnahmen so hoch wären, dass er
eh einkommenssteuer bezahlen muss. bei 7000€ einkommen lohnt
sich das ja nicht, oder?

Ein PKW im Betriebsvermögen lohnt sich häufig nicht. Man kann zwar die Vorsteuern ziehen, aber dafür muss man auf den Nutzungswert Umsatzsteuer entrichten, außerdem wird bei Verkauf oder Entnahme des PKW auch wieder Umsatzsteuer fällig.

Je länger man den Pkw fährt, desto unvorteilhafter wird es.

und: die festlegung gilt dann ja für die nächsten jahre?

Wenn der PKW einmal im Betriebsvermögen ist, dann bekommt man ihn nur wieder raus, indem man eine Entnahme tätigt (es sei denn, man verkauft an einen Dritten), und dann wird Umsatzsteuer und gegebenenfalls Einkommensteuer fällig.

&ciao

Hallo,

wenn ein unternehmer sein auto privat kauft, kann er ja die ausgaben nicht als ausgaben geltend machen und im gegenzug 30 cent/km steuerfrei sich vom unternehmen auszahlen lassen.

Na jedenfalls für betriebliche Fahrten

gleichzeitg könnte er z.b. ausgaben von 2050€ brutto nicht absetzen und auch die darin enthaltene mwst nicht im umsatzsteuerabzug geltend machen.

Was sind das denn für Ausgaben?

lohnt sich also nur, wenn die einnahmen so hoch wären, dass er eh einkommenssteuer bezahlen muss. bei 7000€ einkommen lohnt sich das ja nicht, oder?

Da ist es für die Einkommensteuer in der Tat Bockwurst.

und die festlegung gilt dann ja für die nächsten jahre?

Nö, der kann den dann auch nächstes Jahr noch ins Betriebsvermögen nehmen. Dafür müssen mindstens 10% betriebliche Fahrten sein. Bei 15.000 km/a kann das wohl als gegeben angenommen werden, wenn damit nicht sogar schon ein notwendiges Betriebsvermögen vorliegt…

Grüße

danke.

wenn ein pkw als fahrzeug für einen caterer benutzt wird, der an 80 tagen in verschiedenen seminarhäusern unterwegs ist, die fahrten zwischen wohnung und betrieb also eigentlich nur an 20 tagen stattfinden (ansonsten übernachtung in den häusern) und die 15000km fährt, wie wird dann der nutzungswert berechnet? und dieser nutzungswert wird dann inkl. oder + 19% für die privatnutzung fällig?
wenn der wagen also als gemischt genutzt deklariert ist, dann muss man entweder ein fahrtenbuch führen die km-angaben plausibel darstellen?
kann dann die monatliche rate für das kfz-darlehen auch anteilig angesetzt werden?

wenn ein pkw als fahrzeug für einen caterer benutzt wird, der an 80 tagen in verschiedenen seminarhäusern unterwegs ist, die fahrten zwischen wohnung und betrieb also eigentlich nur an 20 tagen stattfinden (ansonsten übernachtung in den häusern) und die 15000km fährt, wie wird dann der nutzungswert berechnet? und dieser nutzungswert wird dann inkl. oder + 19% für die privatnutzung fällig?
wenn der wagen also als gemischt genutzt deklariert ist, dann muss man entweder ein fahrtenbuch führen die km-angaben plausibel darstellen?
kann dann die monatliche rate für das kfz-darlehen auch anteilig angesetzt werden?

Hallo,

wenn der wagen also als gemischt genutzt deklariert ist, dann
muss man entweder ein fahrtenbuch führen die km-angaben
plausibel darstellen?

Wenn Privatnutzung erlaubt ist (oder anzunehmen ist), dann gilt die 1%-Regelung + 0,03%-Regelung für Fahrten Wohnung - Betrieb. Da kommt man nur raus, wenn man ein Fahrtenbuch führt, die Anforderungen des Finanzamts an ein Fahrtenbuch sind aber sehr hoch.

kann dann die monatliche rate für das kfz-darlehen auch
anteilig angesetzt werden?

Wenn das Fahrzeug in das Betriebsvermögen eingelegt wird, kann auch das dazugehörige Darlehen rein. Ganz, wenn es ganz der Finanzierung des Fahrzeugs dient, anteilig, wenn es nur anteilig dafür verwendet wird. Steuermindernd wären aber nur die Zinsen, nicht die Tilgung. Wenn das Fahrzeug privat bleibt, bleibt auch das Darlehen privat.

&tschüss

Einkommensteuer (ESt)
Ganz gleich, ob der Unternehmer das Fahrzeug von „Privat“ oder von einem anderen Unternehmer, gekauft und/oder aus privaten oder Firmenmitteln bezahlt hat, gilt für die Einstufung als Betriebsvermögen R.4.2 (1) S.4. Wirtschaftsgüter (WG), außer Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar oder zu mehr als 50% eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen -ob der Unternehmer das will oder nicht spielt keine Rolle-. Werden sie zu mehr als 90% nicht eigenbetrieblich genutzt, sind sie in vollem Umfang notwendiges Privatvermögen.
WG, die zu mindestens 10%, aber zu weniger als 50% eigenbetrieblich genutzt werden, werden als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, wenn der Unternehmer das so möchte.
Gehört das Fahrlzeug oder sonstige WG damit zum BV, dann kann es im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) -Anschaffungskosten verteilt auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer- gewinnmindernd abgeschrieben werden. Auch alle Unterhaltskosten für das Fahrzeug, sowie evtl Darlehenszinsen für den Kauf, sind Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern. Bei Kfz, die zum notwendigen BV gehören, kann die Entnahme der privaten Nutzung (wie eine fiktive Betriebseinnahme) mit 1% je Monat des inländischen Listenpreises … angesetzt werden. Alternativ kann der private Kostenanteil durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dürfen nur begrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Hierzu bitte wegen des Umfangs selbst nachlesen
in § 4 Absatz 5 6 Einkommensteuergesetz.
Umsatzsteuer (USt)
Der Unternehmer entscheidet selbst, wenn das Fahrzeug zu mindestens 10% dem Unternehmen dient, ob es zum Unternehmen gehören soll. Falls ja, kann er -wenn er nicht Kleinunternehmer ist- die Vorsteuer aus dem Kaufpreis -falls sie in der Rechnung ausgewiesen ist- von seiner USt-Schuld abziehen, muß dann aber auch die private Nutzung versteuern und beim Verkauf die USt aus dem Verkaufserlös bezahlen.
Siehe www.gesetze-im-internet.de