Moin Rechtskundige,
vom § 323 StGB a bis c gibt es im Netz ausreichend Quellen, nur steht da beim § 323 stets (weggefallen) und nie ein irgendwie gearteter Text.
So was interessiert mich nun immer; wie lautete der Text des § 323?
Wann ist der weggefallen und warum?
OK, ergibt sich vielleicht, wenn man den Text kennt, aber datt tu isch ja nu nich.
Gandalf
divo
2
Hallo,
hier der link:
http://lexetius.com/StGB/323
gab es von 1872 -1980
Gruß
divo
Guten Morgen!
vom § 323 StGB a bis c gibt es im Netz ausreichend Quellen,
nur steht da beim § 323 stets (weggefallen) und nie ein
irgendwie gearteter Text.
So was interessiert mich nun immer; wie lautete der Text des §
323?
Der Paragraph hatte von 1872 bis 1980 und von 1980 bis 1998 verschiedene Inhalte:
http://lexetius.com/StGB/323,2
http://lexetius.com/StGB/323,3
Gruß
Wolfgang
Danke und *
Hallo ihr zwei,
danke für die Links, * dafür.
Bleibt noch die Frage, warum der 323 weggefallen ist, oder ob er an anderer Stelle wieder aufgetaucht ist.
Gandalf
Bleibt noch die Frage, warum der 323 weggefallen ist, oder ob
er an anderer Stelle wieder aufgetaucht ist.
Die genauen Umstände kenne ich nicht, jedoch taucht der alte Paragraf heute größtenteils in § 319 StGB auf.
1 „Gefällt mir“
Auch Dir Danke und *
Tach,
wie auch immer der 323 im 319 landete, meine Neugierde ist gestillt und Dir ein * gespendet.
Gandalf