Hallo,
ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio. Dieses bietet einen Tarif an der Wohlfühlwelt heisst und dieser ermöglicht den Zutritt ins angrenzente Freizeitbad. Dieser Betrag wurde für 18 Monate im Vorraus bezahlt. Nun hat das Bad aufgrund Rechtsstreitigkeiten dem Fitnessstudio den zugang gesperrt, sprich vor allem uns da wir nicht mehr ins Bad bzw. Sauna können.
Das Fitnessstudio bietet maximal an den Saunabetrag zurück zu zahlen oder den Vertrag komplett ruhen zu lassen und nach Neubau diese Vertragslaufzeit hinten dranzuhängen.
Meine Frage wäre nun ob hier §323 BGB zum Tragen kommt und ich gute Chancen hätte das gesamte Geld zurückzubekommen da der Hauptgrund diesen Vertrag abzuschliessen das Bad mit Sauna war, oder ist hier die Teilleistung gegeben und man hat nur Anspruch auf maximal die Differenz?
Hätte man nach zweimaliger Fristsetzung gute Chancen sein komplettes Geld zurückzubekommen und den Vertrag aufzulösen?
Vielen Dank!!!
Hallo!
Da kenn ich mich leider nicht mit aus, würde es mal bei der Verbraucherzentrale probieren-oder über einen Anwalt, wenn Du rechtschutzversichert bist.
Viele Grüsse