Mal theoretisch durchgespielt …
Man bekommt einen Job angeboten, bei dem man nur wenige Stunden pro Monat „gebraucht“ wird. Der Arbeitgeber möchte diesen Job auf 324 EUR (ehem. 630,- DM) entlohnen; dies müßte versteuert werden.
Ob oder wann rentiert es sich für beide Seiten (AN und AG), den Job nicht auf 324 EUR zu entlohnen, sondern den AN Rechnungen stellen zu lassen.
Was ist vom Procedere besser/einfacher?
In welchem Fall bleibt für den AN unterm Strich mehr über?
Hoffe, das sich das so relativ pauschal beantworten läßt. Danke für Eure Hinweise!
Ob oder wann rentiert es sich für beide Seiten (AN und AG),
den Job nicht auf 324 EUR zu entlohnen, sondern den AN
Rechnungen stellen zu lassen.
Arbeitnehmer können keine Rechnungen stellen. Das können nur Selbständige (Gewerbeanmeldung? Umsatzsteuer? Kammerbeiträge?). Ob Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Willen der Beteiligten, sondern nach äußeren Kriterien.
Hinzu kommt noch das Problem der Scheinselbständigkeit …
Wenn man Selbständig ist, einem aber ein 324 EUR Job angeboten wird; wie siehts dann aus?
Danke!
Vince.
Arbeitnehmer können keine Rechnungen stellen. Das können nur
Selbständige (Gewerbeanmeldung? Umsatzsteuer?
Kammerbeiträge?). Ob Selbständigkeit oder
Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, entscheidet sich nicht nach
dem Willen der Beteiligten, sondern nach äußeren Kriterien.
Hinzu kommt noch das Problem der Scheinselbständigkeit …
Dann ist das die unselbständige Nebentätigkeit eines Selbständigen - also immer noch Arbeitnehmer in Nebentätigkeit - also immer noch keine Rechnungen möglich