Schönen guten Tag !
ich habe 2 hoffentlich schnell zu beantwortende Fragen zum Thema Einkommensteuerklärung:
-
Muss ein Job für den meine Frau monatlich 325,00 Euro Gehalt erhalten hat in die Steuererklärung aufgenommen werden ? Steuerkarte (Kl. V ) wurde abgegeben allerdings wurden auf der Bescheinigung keinerlei Werte eingetragen.
-
Muss bei Bezug von Erziehungsgeld dieses mit in die Erklärung eingetragen werden und wenn ja wo ?
Vielen Dank vorab !!!
AZ