Hallo liebe Experten,
da - wie ich hier erfahren habe - das 400,-- €-Gesetz erst im April inkraft tritt, hier nun eine Frage zum 325€-Gesetz.
Ein Selbständiger überlegt, seine Ehefrau als Geringfügige einzustellen, um die gemeinsamen Kinder über die Ehefrau in der gesetzlichen KV versichern zu können.
Ist diese Möglichkeit sinnvoll? Oder welchen Weg würdet ihr vorschlagen??
Vielen lieben Dank
Nicole
hi,
was soll denn die ehefrau machen? hat der ehemann eine unternehmung? wie ist denn der ehemann versichert? riecht stark nach umgehungsversuchen…
gruss vom
showbee
Hallo Nicole,
macht da bloß keinen Fehler. Geringfügig beschäftigt bedeutet pauschal versteuern. Je nachdem, ob Ehefrau Leistungen bezogen hat (Arbeitsamt oder Teilzeit), wird früher oder später die Krankenkasse kündigen. Einzige Möglichkeit ist Teilzeitarbeit (über 15 h/Woche und (oder?, weiß jetzt nicht genau) über 325 € (400 €).
Andere Möglichkeit wäre eine freiwillige Versicherung bei einer Krankenkase, was jedoch wegen der Kinder einiges kosten könnte.
Sicher gibt es noch Möglichkeiten, da die Sparzwinge anzusetzen, dies entspricht jedoch nicht dem Sinn des Gesetzes (…). Daher auch kein Kommentar dazu.
In dem Zusammenhang noch eine Frage an die Experten hier. Wenn Teilzeit mit 325 € bisher, was passiert ab (etwa) April? Automatische Lohnerhöhung, sonst Rückfall in Pauschalbesteuerung? Wieviele Arbeitsplätze soll das Gesetz kosten?
Gruß
André
Hallo Showbee,
der Ehemann ist selbständig und privat versichert. Die Ehefrau würde Bürotätigkeiten ausüben.
lieben gruss
nicole
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]