325 oder 400 EUR?

Hallo zusammen!

In einem Mustervertrag für freie Mitarbeiter steht:

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig EUR 325 im Monat übersteigt.

Sind das nicht mittlerweile 400 EUR, oder werfe ich da etwas durcheinander?

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo Mohamed,

dieser passus ist leider veraltet.
Ab 2003 haben sich die Regelungen zur Scheinselbständigkeit geändert. Genauere Infos und aktuelle Daten/Gestzestexte findest Du unter http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…
Gruß
Michael

Hallo Michael,

danke für den Hinweis. Wie aber soll der Passus sonst aussehen? Vielleicht etwa wie folgt?

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § (???) rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig EUR 400 im Monat übersteigt.

Oder so:

_Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § (???) rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er drei der folgenden Kriterien erfüllt:

  1. Er hat keine regelmäßig Beschäftigten, deren Gehalt regelmäßig 400 EUR im Monat übersteigt.
  2. Auf Dauer und im wesentlichen arbeitet er nur für einen einzigen Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbständige.
  4. Die Tätigkeit hat nicht die typischen Merkmale unternehmerischen Handelns.
  5. Die Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die der Selbständige zuvor beim Auftraggeber als Arbeitnehmer verrichtet hat._

Grüße,

Mohamed.