325€ und darüber

hallo ihr,
ich bin für 325€ von der steuer befreit und verdiene diese auch.wenn ich in einem monat die möglichkeit habe einen saisonjob zu machen, wieviel steuern müßte ich darauf zahlen?es ist nur eine sehr kurze zeit.wer kennt sich da aus?
vielen dank
babs namyslik

Hallo!

Das Problem ist, dass die 325 Euro nicht mehr steuerfrei sind, wenn daneben noch andere positive Einkünfte erzielt werden.
Rechnet man allerdings 325 Euro auf 11 Monate hoch, könntest Du noch immer ungefähr 4.700 Euro zuverdienen können ohne dass eine Einkommensteuer entsteht.

~4.700 Euro Einnahmen
-1044 Euro Werbungskosten-PB

3.656 Euro
3.575 Euro (325x11)

7.231 Euro Einkünfte §19

Steuerlicher Grundfreibetrag derzeit 7.235 Euro (§32a Abs.1 EStG), d.h. keine Einkommensteuer bis zu diesem Betrag. Im Abzug einbehaltene Lohnsteuer wird angerechnet und somit zurückgezahlt.
(Ich weiss allerdings nicht, welche Auswirkungen das auf Befög und SV-Beiträge hat.)

Ciao!
Nemo

Da habe ich auch mal eine Frage:

Verdiene seit 1.1.02 ca 500 € im Monat und zahle als Student nur RV und ein wenig Lohnsteuer, jetzt will ich als 32 5€ weiter machen aber bekomme vom Finanzamt keine Freistellungsbescheinigung warum nicht ?Bin ich über der Grenze ?

DFsnke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Das liegt daran, dass nebenher noch andere positive Einkünfte erzielt wurden (hier kommt es nur auf das „ob“, nicht das „wieviel“ an). Steht so ausdrücklich im Gesetz.

Im Grunde will man damit vermeiden, dass Zusatzjobs steuerfrei werden, denn der Lohnsteuereinbehalt dient dazu, die voraussichtliche Steuer annähernd richtig abzuziehen, bevor man sie später gar nicht sieht. Würde man nun eine Reihe von 325-Euro-Jobs nebeneinander ausüben, würde keine Steuer einbehalten. Dann könnte man allerdings auch gleich das System „Abzugssteuer“ über Bord werfen, da es ins Leere liefe.

Aber natürlich gilt auch hier: Abgabe der Steuererklärung führt zur (ggf. anteiligen) Erstattung der vorausbezahlten Einkommensteuer (Lohnsteuerabzug).

Ciao!
Nemo

Hi,

Ich empfehle die kostenlose Broschuere des Bundesministeriums fuer Arbeit und Sozialordnung: Das 630 Mark Gesetz.
Ich habe das sogar beim Finanzamt abholen koennen.

Die Broschüre deckt alle Varianten fürs Steuerrecht und fürs Sozialversicherungsrecht ab.

Viele Gruesse
Cirwalda