§32a und §9a -> Jahresverdienstgrenze ohne Steuerzahlung (Existenzminimum)

Hallo,

folgender Sachververhalt sei gegeben:
Ein Werkstudent angestellt mit 12,5€/h Arbeitet 56h/Monat und hat einen ganz normalen Werkstudenten Vertrag.

Nun nach §§32a, 9a EstG dürfen im Jahr addiert 9130€ verdient werden ohne das der Student dabei Steuern zahlen muss.

Wie sieht es jedoch konkret aus. Mit den 56h/Monat zahlt man ja schon Steuern. Und wenn dann in den Semesterferien quasi auch Vollzeit gearbeitet wird dann verdient man in diesem Monat auch ne ganze Menge Geld die -schätze ich mal- voll versteuert werden müssen.
Spielt die zusammensetzung der monatlichen verdienste absolut keine Rolle solange man am Jahresende eben nicht die 9130€ überschreitet? Und den zuvor verstuerten Betrag kann man dann auch vollständig wieder einholen?

Szenario für ein Arbeits jahr:
7 Monate lang 56h/Monat --> 700€/Monat --> abzüglich Steuern??
2 Moante lang 160h/Monat --> 2000€/Monat --> abzüglich Steuern??
3 Monate lang wird nicht gearbeitet

Somit würde man in diesem Jahr 8900€

Falsches Brett > ‚Steuern‘
owT