Hallo Experten,
nach § 32d Abs.1 beträgt die Einkommensteuer aus Kapitalvermögen (e-4q)/(4-k).
Kann man von den Einkünften e den Altersentlastungsbetrag abziehen, der 64Jährigen bei Nebeneinkünften zusteht?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo Experten,
nach § 32d Abs.1 beträgt die Einkommensteuer aus Kapitalvermögen (e-4q)/(4-k).
Kann man von den Einkünften e den Altersentlastungsbetrag abziehen, der 64Jährigen bei Nebeneinkünften zusteht?
Dank und Gruß!
Franz
Wie wärs wenn du dich erst mal mit der Antwort auf deine erste Frage auseinandersetzen würdest? Dann würde sich diese Frage erübrigen!