Hallo,
im Zuge des § 33 a Abs 1 „aussergewöhnliche Belastungen (in besonderen Fällen“ werden Zahlungen als BARunterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland im Zuge von sog. Familienheimfahrten (zufälligerweise auch aus beruflichem Anlass) getätigt, die von dem Finanzamt „X“ nicht als steuermindernd angesehen werden, da angeblich ein Eingang bei dem Empfänger nicht nachzuweisen wäre.
Trotz Einzahlung der Beträge des Empfängers bei seinem Bankkonto (und damit nachweisbar), trotz entsprechender schriftlicher Bestätigung des erhaltenen Betrages, trotz ausreichender, aus Kontoauszügen nachweisbarer, finanzieller MIttel des „Zahlenden“. Wie ist hier die Gesetzeslage?
Obwohl diese Form der steuermindernden Belastungen im KJ 2002 durch BArzahlungen ohne Probleme akzeptiert wurden, gibt es bei den Anträgen für 2003, 2004 Probleme aus o.g. Gründen.
Wer weis Rat?
Vielen Dank,
Gruß,
ebu