33, arbeitslos, ALG 1 bis Ende Mai, 2. Ausbildung?

Hallo.

Im Prinzip sagt die frage alles aus. Hier noch ein paar Hintergrund Infos:

seit August 2012 Arbeit suchend gemeldet. Gelernt wirde Kaufmann im Einzelhandel mit Abschluss 2003. ein Jahr in dem Beruf tätig. Danach ungefähr ein Jahr „Pause“, in dem sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser gehalten wurde (Kellner, Putzen, usw.). Dann kam man zu einem call center. Nach 2 Jahren wurde man nicht übernommen (Firma ging dann Pleite) und man begann mit einem Studium. Auf Grund eines nach ca. einem Jahr ergatterten nebenjobs als kreditsachbearbeiter (warenversand) erhielt man kein Bafög mehr (es wurde zu viel verdient - sehr hoher Stundenlohn). Man entschied sich dafür den Job auszuführen und das Studium abzubrechen. Nach zwei Jahren wurde man auch hier nicht übernommen und sitzt nun mehr oder weniger zu Hause und versucht einen Job zu finden. bis Ende Mai läuft noch ALG1.

Nun weiß man, was man machen will - was völlig neu ist, denn man wusste vorher nicht, was man machen möchte.

Allerdings müsste dafür eine zweite Ausbildung gemacht werden. Diese wäre schulisch und ginge über drei Jahre. Man WILL wirklich diesen Beruf machen und ausüben. Man hat zu diesem Job auch eine gewisse Affinität (das Wissen bleibt nach einmaligem lesen so zu sagen gespeichert).

Leider ergab die Rücksprache mit der Sachbearbeiterin die Antwort: „gemäß ihren Kenntnissen müssen wir sie weiter vermitteln. Und da wir hier von deutschlandweit ausgehen, stehen die Chancen sehr gut“.

Was kann man tun, um eben den Traumberuf ausüben zu können? Darf das Amt jemanden wirklich in einen Beruf stecken, in den man nicht will? Gibt es „Lücken“, durch die man sich schlängeln kann?

Danke und beste Grüße!

Hallo.

[…]
Was kann man tun, um eben den Traumberuf ausüben zu können?

Man erlernt ihn?!

Darf das Amt jemanden wirklich in einen Beruf stecken, in den
man nicht will?

Das tut das Amt sicher nicht! Aber es gibt auch keinen Anlass jemanden zu unterstützen, der seinen Unterhalt selber verdienen könnte.

Gibt es „Lücken“, durch die man sich schlängeln kann?

Aber ja: Wenn einem der Job nicht zusagt, bewirbt man sich dort nicht.

Danke und beste Grüße!

Bitteschön! Grüße zurück und viel Erfolg!

T.

Hallo,

die Aufgabe des AA und der ARGE sind die Vermittlung von Arbeit und nicht die Mitfinanzierung eines weiteren Studiums/Ausbildung; wenn aufgrund eines erlernten Berufes oder Schulabschluß die Möglichkeit einer Arbeitsvermittlung sich ergibt, weil offene Stellen „bundesweit“ vorhanden sind, hat AA/Arge zu vermitteln; etwas anderes wären den sicherlich Millionen Beschäftigten, die ebenfalls nicht in ihrem Traumberuf arbeiten, aber mit deren Sozialversicherungsbeiträgen AA und ARGE finanziert werden, nicht zu vermitteln.

si

Was kann man tun, um eben den Traumberuf ausüben zu können?

Darf das Amt jemanden wirklich in einen Beruf stecken, in den
man nicht will? Gibt es „Lücken“, durch die man sich
schlängeln kann?

Hallo,
das Amt kann nuemanden in einen Beruf „stecken“. Nur die Person selber bestimmt, was sie machen will. Das Amt sagt nur, dass die Person sich selber versorgen kann / muss.

Also: Die Person suche sich einen Job, Vollzeit, Teilzeit Abends und am WE, ganz egal - und strebe daneben mit aller Energie den Traumberuf an - so wie Tausende andere Abendschüler und Fernstudenten das auch tun.

Leider, aber irgendwie auch verständlicherweise, finanziert der Staat nicht so viele Ausbildungen, bis es „passt“.
Viel Glück