§ 33 EStG

Hallo,

können die Kosten für die schulische Berufsausbildung eines Kindes bei den Eltern als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden?

Vielen Dank im Voraus,

Ulrich

Hallo,

nein, das geht nicht. Die Kosten der Ausbildung gelten mit den entsprechenden Freibeträgen unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe als abgegolten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nein, das geht nicht. Die Kosten der Ausbildung gelten mit den
entsprechenden Freibeträgen unabhängig von ihrer tatsächlichen
Höhe als abgegolten.

aber der Ausbildungsfreibetrag ist doch ab 2002 abgeschafft.

???

Ulrich

Hallo nochmal,

aber der Ausbildungsfreibetrag ist doch ab 2002 abgeschafft.

Er ist eingeschränkt worden auf volljährige, auswärts untergebrachte Kinder in Berufsausbildung. Gleichzeitig wurde der Kinderfreibetrag kosmetisch umgetauft und ist jetzt einheitlich für Betreuung, Erziehung, Ausbildung des Kindes „zuständig“. Auf diese Weise wurde der Konkurrenz mit 33 EStG vorgebaut.

Schöne Grüße

MM