§ 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zählt eine medizinische REHA zu § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Es wäre toll, wenn jemand eine genaue Antwort hierauf wüsste.

Zählt eine medizinische REHA zu § 33

SGB IX, soviel Zeit sollte sein, wenn frau eine fundierte Antwort haben will

Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben?

Nein, daß ergibt sich sowohl aus dem Inhalt des § 33, bei dem med. Reha mit keinem Wort erwähnt wird, aber auch aus dem Inhaltsverzeichnis des SGB IX, das der medizinischen Reha in den §§ 26-32 ein eigenes Kapitel einräumt

Es wäre toll, wenn jemand eine genaue Antwort
hierauf wüsste.

Es wäre toll, wenn sowohl mehr Sorgfalt auf die Auswahl des Brettes (besser geeignet: „Versicherungen“)
als auch auf die sorgfältige Formulierung der Frage einschl. gewisser Höflichkeitsformen gelegt würde, wenn man das Wissen anderer kostenlos anzapfen will.
Oder hat das die angebliche Immobilienkauffrau in ihrer Ausbildung nicht gelernt ?

ebenfalls grußlos

Sie scheinen sehr verbittert zu sein, das tut mir leid.

Sie scheinen sehr verbittert zu sein, das tut mir leid.

Das Rumgenöle, wenn einer nicht grüßt, gehört hier zur Folklore.

Hallo&Tschüss

Sie scheinen sehr verbittert zu sein, das tut mir leid.

Dann gibt es noch mehr „Verbitterte“. Es gibt halt auch im Internet Menschen, die höfliche Umgangsformen pflegen wie im realen Alltag. Es gibt gerade hier bei www sehr viele, die Forumsregeln nicht lesen oder bewußt ignorieren. Du gehst doch auch nicht zum Friseur, machst die Tür auf und schreist ohne Gruß: schneiden, färben, föhnen. Eine Frage, die mit moin moin beginnt und mit servus endet o.ä. beantworte ich viel lieber. Kurz: du + Netikette ergibt eine angenehmere Kommunikation als Sie ohne Netiquette.

auch ohne Gruß

gibt nichts neues,
man unterscheidet zwischen „medizinischer“ und „beruflicher“ Reha,
med. Reha: Krankengymnastik, Manuelle, ambulante Physiotherapie, Massage,etc.
Berufliche Reha wie Wiedereingliederung, Umschulung,etc. je nach Kostenträger
(Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) mit ähnlichen, aber leicht abweichenden Abläufen, ebenso versch. Bedingungen, wie auch bei der med. Reha;

Mfg

Die Frage ist ja bereits korrekt beantwortet, daher trage ich nichts mehd dazu bei.