Guten Tag, liebe www-de-user,
Was heißt es, das bei einem ALG-II Antrag eines Unterhaltsberechtigten der Unterhaltsanspruch auf die Arge übergeht? Und warum da der Hinweis, dass man nach BGB §1569 ff. bis nach 1 Jahr nach der Scheidung noch unterhaltspflichtig ist?
Gruß Wallewutz
Guten Tag, liebe www-de-user,
Was heißt es, das bei einem ALG-II Antrag eines
Unterhaltsberechtigten der Unterhaltsanspruch auf die Arge
übergeht? Und warum da der Hinweis, dass man nach BGB §1569
ff. bis nach 1 Jahr nach der Scheidung noch
unterhaltspflichtig ist?
Das bedeutet, dass der Leistungsbezieher einen privatrechtlichen Unterhaltsanspruch an die ARGE abtritt, die ARGE in Vorleistung geht und den Anspruch gegen einen Unterhaltspflichtigen durchsetzt.
Beispiel:
Person A hat Anspruch auf 100 EUR Unterhalt von Person B.
B kommt aber mit der Kohle nicht rüber.
Person A tritt Unterhaltsanspruch ab und bekommt die 100EUR von ARGE statt von B.
Anschließend setzt sich die ARGE mit B auseinander.