§ 335 AO Einstellung von Zwangsgeld

Bei meiner Scheidung hatte ich es versehentlich versäumt ein Formular auszufuellen. Daraufhin wurde ein Zwangsgeld verhängt.

Das Formular habe ich mittlerweile ausgefuellt und gemäß §335 AO muesste das Verfahren eingestellt worden sein.

Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, der mir das Zwangsgeld eintreiben will.

Mein Frage ist:

wird der Vollzug nach Erfuellung der Verpflichtung erst eingestellt, wenn ich dieses beantragt habe oder muss dies nicht eigentlich automatisch vom Amtsgericht gemacht werden?

Stimmt es, dass ich das Zwangsgeld nicht mehr zurueck bekomme, wenn ich es erstmal gezahlt habe?

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist beim Gerichtsvollzieher einfach nicht wahrnehme?

Hallo xxFrankfurterxx,

leider kann ich als Privatperson nicht weiterhelfen und habe selbst mehr mit der Scheidung, dem Sorge- und Umgangsrecht zu tun, als mit finanziellen Dingen.

Trotzdem wünsche ich hoffentlich bald guten Rat von kompetenter Seite, alles Gute und noch schöne Ostern,
AnkeAngela

kann dir leider nicht weiterhelfen .

Hallo,
da ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde, wurd das Fomular offensichtlich schon viel zu spät eingereicht. Ich denke, dass vielleicht noch ein nettes Gespräch mit diesem helfen könnte, denn Nichtbeachtung zieht ein höheres Strafgeld nach sich. Besser ist es, das Gespräch zu suchen und zu zahlen.
gruß CZ.

Hallo - tut mir Leid - dazu kann ich dir leider keinen Rat geben. Ich würde für solche Fragen immer einen Anwalt konsulieren.
Gruß, Ralle

Ich muss voraussetzten das meine erfahrungen nur im schweizer- italienischen Recht kenne.
Auf jedenfall haben wir als Männer immer die A-Karte bezogen.
Werde Aktiv beim Gericht, bezahle nichts, im nehmen sind’s schneller als im geben.
Du kannst alles regulär ausfüllen, aber sei aktiv und melde Dich ( es ist eine hohlschuld )
Die schenken Dir nichts. Versteck dein Kapital und geh einmal im Monat zocken ins casino ( musst nur rein und wieder raus, deine daten werden aufgenommen und Du bist registriert).
Sei aber immer anständig mit dem Gerichtsvollstrecker, wenn du nichts hast können Sie Dir auch nichts nehmen !!!

Hallo,

bei solchen rechtlichen Fragen würde ich in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, da bin ich auch nicht spezialisiert für. Tut mir leid.

LG
Ira

Guten Abend!
Tut mir leid, ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tristam

Du solltest beim Gericht nachfragen und die Sache klären, einen Gerichtsvollzieher zu Ignoriern Rate ich dir ab, dann steht dieser irgend wann mit der Polizei dar, und du könntest in erzwingungshaft kommen. Ansonsten Rate ich dir zum Anwalt zu gehen.

Hallo Frankfurter
Das Verfahren,denke ich, wird erst eingestellt wenn Du
alles erfüllt hast.
Das Zwangsgeld wirst Du zahlen müssen und auch nicht wieder zurück bekommen, weil das eine Strafe ist, die von Gericht verhängt wurde.
Denn wenn Du im Straßenverkehr dir etwas geleistet hast und Du Strafe Zahlen musst bekommst Du das Geld ja auch nicht zurück.
Gruß Seppel42

Gerichtsvollzieher sind keine Unmenschen. Im Gegenteil. Sie helfen auch, in verschiedenen Lebenslagen klar zu kommen und geben Rat. Der zuständige Gerichtsvollzieher hat wahrscheinlich eine Anordnung bekommen, die Gelder einzutreiben. Wahrscheinlich wurde er aber weiterhin nicht informiert.

Sollte es Unterlagen über den Stand des Verfahrens geben, sollte es Nachweise/Kopien geben über das sog. Formular oder über Zahlungen, würde ich diese dem Gerichtsvollzieher vorlegen. Dieser hat meisten festgelegte Sprechzeiten, zu denen man zu ihm kommen kann. Oder aber telefonisch um einen Termin bitten.

Oftmals sind Gerichtsvollzieher über den weiteren Verlauf der Verfahren nicht informiert und es liegt dann an einem selbst, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.

Er wird bestimmt raten, wie weiter zu verfahren ist, wenn er den Stand der Dinge erfährt. Er wird vielleicht die Sache auch nicht weiter verfolgen, sollten die Unterlagen klar aussagen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Eventuell kann er aufgrund der Aktenzeichen sich auch beim Gericht erkundigen.

Also unbedingt mit dem Gerichtsvollzieher sprechen und sich helfen lassen.

Hallo,
hier kann ich leider nicht helfen; am besten, Sie erkundigen sich bei Ihrem Anwalt oder Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie eine haben. Da gibt es meist eine Hotline, über die man Auskünfte erhalten kann. Alles Gute!

Hallo!
Wenn der Prozess mal angelaufen ist, ist er schwierig zu stoppen, da der Gerichtsvollzieher einen Auftrag hat, den er ausführt und der letztlich auch sein Einkommen bedeutet. Einfachste Lösung: Mit dem Gerichtsvollzieher reden. Deseiteren gibt es bei dn Amtsgerichten Rechtsberater, die einem in der Regel kostenlos Auskunft erteile. Aber wie gesagt, das Zwangsgeld wird sich kaum verhindern lassen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Gleichzeitig bitte ich die späte Antwort zu entschuldigen, ich hatte einen Auslandsaufenthalt.
Für eine positive Bewertung wäre ich dankbar.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd