§ 33a EStG für Enkel?

Hallo zusammen,
nach § 33a EStG kann Person A den Unterhalt für nicht finanziell selbstständige Kinder (für die es kein Kindergeld gibt, und die im Eigentum von A wohnen) bis hin zur Höhe des Grundfreibetrags geltend machen.
Das war jetzt eine ziemlich grobe Zusammenfassung von Teilen des §en, aber es funktioniert. :slight_smile:

Eigentliche Frage: Wenn das Kind jetzt selbst ein Kind bekommt: Kann A dann für das Enkelkind auch zusätzlich diese Regelung geltend machen.

Schöne Grüße
JK

Muss von dem Grundfreibetrag evtl das Kindergeld abgezogen wden?

habe bei https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/unterhaltsleistungen-an-enkelkinder-keine-aussergewoehnliche-belastung_idesk_PI11525_HI2282863.html
das gefunden:
„… der BFH muss nun im Verfahren VI R 28/09 über die Frage entscheiden, ob
Unterhaltsleistungen an Enkelkinder dann abzugsfähig sind, wenn sich die
Kinderfreibeträge bei den Eltern nicht steuerlich auswirken. In
vergleichbaren Fällen sollte daher Einspruch eingelegt und unter Hinweis
auf das vorstehende Verfahren das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2
AO beantragt werden.“
Ist das noch aktuell oder bereits entschieden?