Hallo zusammen,
nach § 33a EStG kann Person A den Unterhalt für nicht finanziell selbstständige Kinder (für die es kein Kindergeld gibt, und die im Eigentum von A wohnen) bis hin zur Höhe des Grundfreibetrags geltend machen.
Das war jetzt eine ziemlich grobe Zusammenfassung von Teilen des §en, aber es funktioniert.
Eigentliche Frage: Wenn das Kind jetzt selbst ein Kind bekommt: Kann A dann für das Enkelkind auch zusätzlich diese Regelung geltend machen.
Schöne Grüße
JK