in unserer Wohnung tauchte nach ein paar Monaten Schimmel ins so gut wie jedem Zimmer an allen Hausaußenwänden in den Ecken auf. Die Lichter im Badezimmer und in der Küche gingen von anfang an schon nicht. Wir haben den Vermieter schriftlich darauf hingewiesen, worauf hin er sich nicht einmal meldete. Nach unserem 2. Schreiben (Mietminderung) behauptete er das erste Schreiben nie erhaten zu haben (Einwurfzeugen vorhanden), nun haben wir seit 2 oder 3 Monaten 35% der Kaltmiete einbehalten woraufhin er vors Gericht ging.
Die Frage nun:
Wieviel % der Kaltmiete hätten wir einbehalten dürfen?
Könnnen wir eine 100%ige Mietminderung noch im nachhinein veranlassen?
Hallo Viola,
ala Experte für die Erstellung von Lichtobjekten kann ichzu leider nicht helfen- das müßte ein Fachanwalt Mietrecht beantworten können.
Mit den hellsten Grüßen
Sutti-Lichtobjekte
helmuzt Sutt www.sutti-licht.de
falls mal eine sparsame Beleuchtung benötigt wird- bitte anfragen.
Hallo ich mache keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt.
Mietminderung ist jedoch möglich.Lassen Sie einen Schimmelschnelltest machen dann sind sie auf der sicheren Seite.Einen entsprechenden Test kann ich ihnen zukommen lassen
ich bin „nur“ Sachverständige für Schimmel und Feuchtigkeit in Innenräumen. Deine Fragen sind Rechtsfragen. Damit musst Du Dich am besten an einen Rechtsanwalt wenden oder den Mieterverein o.ä.
Hallo Viola,
sorry der späten Antwort. Evtl. hat sich ja schon eine Lösung ergeben. Ich bin kein Experte, habe aber eine kleine vermietende Wohnung und kann dazu sagen, das der Mieter für ausreichende Lüftung usw sorgen muss. Bei Nichtverschulden, wie feuchte Wände oder schlechte Haus-Isolierung ist der Vermieter auf Behebung der Mängel oder Mietminderung angewiesen. Evtl ist eine Anforderung eines sogenannten Eneriepasses bzgl der Haus-Isolierung möglich. Hier noch nützliche Links: