Hallo,
eine Frage für die AO-Spezis:
Angenommen ein ESt-Bescheid ergeht mit Datum 1.4.2013
Bekanntgabefiktion also am 4.4., Ablauf der RB-Frist am 3.5.
Alle Tage sind Wochentage und keine Feiertage.
Nun soll am 2.5. ein Einspruch eingelegt worden sein, der zu einer Änderung des Bescheides vom 1.4. führt. Bekanntgabe des geänderten Bescheids: 6.5.
Nun zu meiner Frage: Am 6.5. wäre der Erstbescheid vom 1.4. unanfechtbar gewesen. Greift § 351? Und warum (nicht)?
Gruß, Heiko