Hallo Forum,
der § 357 Strafgesetzbuch lautet
Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
Bedeutet „im Amt“ dass dies nur im öffentlichen Dienst / für Amtsträger gelten würde?
