§ 357 Stgb nur relevant bei Amtsträgern?

Hallo Forum,
der § 357 Strafgesetzbuch lautet
Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.

Bedeutet „im Amt“ dass dies nur im öffentlichen Dienst / für Amtsträger gelten würde?

Bedeutet „im Amt“ dass dies nur im öffentlichen Dienst / für
Amtsträger gelten würde?

die überschrift heißt: straftaten im amt
also handelt es sich auch bei § 357 stgb um ein sonderdelikte für amtsträger, § 11 nr.2 stgb (der teilnehmer muss nicht amtsträger sein).

Bedeutet „im Amt“ dass dies nur im öffentlichen Dienst / für
Amtsträger gelten würde?

Oder auch kurz: Ja , genau das bedeutet es. :wink: