kann man auch rechnungen belgischer handwerker in der Einkommensstuererklärung angeben, wenn diese ein haus in deutschland renoviert haben?
ja
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Hallo,
kann man auch rechnungen belgischer handwerker in der Einkommensstuererklärung angeben, wenn diese ein haus in deutschland renoviert haben?
Kann auch eine Rechnung eines polnischen Handwerkers für Arbeiten an einem Haus in Griechenland sein. Wichtig ist, dass aus der Rechnung die Art der Leistung sowie die Aufteilung von Arbeits- und Materialkosten hervorgeht und der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Handwerkers gelandet ist.
Grüße