§35a estg Rechnung

Weis jemand…
ob auf einer Rechnung dieser Text ausreichen ist?

„Haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a EStG:smiley:er Arbeitskostenanteil dieser Rechnung beträgt: € xx,xx“

Oder muss noch mehr angegeben werden. Zum Beispiel Aufbewahrungsfrist der Rechnung oder was auch immer.

Vielen Dank
Norbert

Hallo,

ich weiß natürlich nicht, wie der BFH das ggf. entscheiden würde, aber ich hätte ernsthafte Bedenken, dass so eine Rechnung für den 35a ausreicht.
Eine Rückfrage vom Finanzamt, was denn genau die Dienstleistung war, ist jedenfalls sehr wahrscheinlich, sofern der betreffende Betrag nicht äußerst geringfügig ist.

Gruß,
Markus