Weis jemand…
ob auf einer Rechnung dieser Text ausreichen ist?
„Haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a EStG:smiley:er Arbeitskostenanteil dieser Rechnung beträgt: € xx,xx“
Oder muss noch mehr angegeben werden. Zum Beispiel Aufbewahrungsfrist der Rechnung oder was auch immer.
Vielen Dank
Norbert