ich weiß natürlich nicht, wie der BFH das ggf. entscheiden würde, aber ich hätte ernsthafte Bedenken, dass so eine Rechnung für den 35a ausreicht.
Eine Rückfrage vom Finanzamt, was denn genau die Dienstleistung war, ist jedenfalls sehr wahrscheinlich, sofern der betreffende Betrag nicht äußerst geringfügig ist.